62 Der Streit der Grafen Stolberg mit der Stadt Osterwieck w.
der ihnen entlausten, nach welchem sie 6 Schüße gethan, aber nichttroffen. Ueberdies haben sie 4 Pflugkpferde, welche Ihnen vor14 Tagen genohmcn vnd auf den Hof Schauen gehören, hart amDorf in E. Gn. Acker aus dein Pflugk gespannet vnd nach Oster-wieck genommen."
Hierauf wandten sich die Grafen an ihren Lehnsherrn, denMarkgraf Johann Georg von Brandenburg, der an den BischofHeinrich Julius von Halberstadt ein Schreiben richtete (vom2. September 1592), worin er sowohl Walkenried als Osterwieck derRechtsverletzung anklagt. „Wein insonderheit die Osterwieckerbetonten, sie hätten ehrlich geldt auf diesenn Hof vnd Acker gegeben,oder denselben vf einen sonderlichen paot des Klosters Walkenriedinne gehabt, so könne jeder Verständige einsehn, daß die Aebte vonWalkenried die ein fremdes Gut zu unrecht an sich gezogen dasselbeauch nicht veräußern oder verpfänden dürften. Die Oster-wiecker hätten müssen vorsichtiger sein, ehe sie mitden Aebten des Klosters betreffs Schauen verhandelthätten."
Der Markgraf ersucht den Bischof, seine Osterwiecker Nnter-thanen mit Ernst zu verweisen und sie zu veranlassen, was sie zuUnrecht genommen, wieder herauszugeben.
Dieser Brief hatte die Wirkung, daß die Halberstädter Re-gierung von Osterwieck einen eingehenden Bericht über die ganzeAngelegenheit einforderte, den die Stadt am 29. Sept. 1592 auf 33Folioseiten erstatteten. Aus diesem Bericht geht neben den unsbereits bekannten Thatsachen hervor, daß es sich bei den Streitig-keiten um die Gerstenbergschen Aecker zugleich auch um das sogenannte„lütke Gut in Schauen" mit seinem Besitz von 5^2 Hufenund einigen Wiesen handelte, von dem der Hof zu Schauen jähr-lich 8 Gulden 3 Groschen neben den gewöhnlichen Dienstleistungenbekommen habe. Auch dies Gut habe sich Walkenried bei demUebergang Schauens an die Grafen zu Stolberg vorbehalten.1571 sei es ihnen von Walkenried auf Grund eines besonderenVertrags überlasten, worauf sie dasselbe wieder an den OsterwieckerBürger Johann Hornburg vermeyert hätten. Auch dieser habe