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Chronik der Familie Langewiesche
Entstehung
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Pachtverträge befand sich ein Passus, wonach bei jedem Ab-lauf der Pachtzcit die Möllcnkvtter Schulten sich bei der kur-fürstlichen Hofkanuncr in Düsseldorf neu belehnen lassen mußten,wie wiederum die zum Schnltcngute gehörigen Hofeslcutcalsdann unter dem Beisitze des jedesmaligen Schulten neubelehnet wurden. Derzeit hat es wunderliche Verklausulierun-gen und Bräuche gegeben. Sonach ward den Thüngcns,deren kleinerer Hos ebenfalls kurfürstliches Lehen war —wahrscheinlich vielen lästigen Drängens halber — da die-selbigcn trachteten, selber als Schulten an der LangewicschenStelle gesetzet zu werden, auf Gruud ciues besonderen, einemalten Lchcnsvertrage zugefügten Reskripts ein Privileg gegeben,welches lautet: „Wenn es sich einstmalen begeben sollte, daßder Schulte den am Dienstag nach unserer lieben FrauenLichtmeß verfallenen Pachtzins nicht zur Zeit und Stunde andie Hofkammcr zu Behcnburg abgeführet habe, und es dcs-selbigcn Ternüntages, 3 Stunden nach Sonnenuntergang, dembesagten Nachbarn gelänge, eigenhändig das Feuer aufdein Herde des Schultenhofes mit Wasser auszulöschen, der-selbige Nachbar, mit der Vollbringnng dieser Unthat, vonStunde an mit dem Hanptgute und allen Gerechtsamen des-selben belehnt sein solle."

In böser Kricgeszeit hat es sich begeben. Der Hof warhart mitgenommen von Lasten; großes Viehstcrbcn ist hin-zugekommen, und zum erstenmale mag es gewesen sein, daßdem Langewicsche die Erkenntnis kam, wie es ihm nichtmenschenmöglich sei, zur gesetzten Zeit den Pachtzins vollaufzubringen, denn Abschlagszahlungen waren nicht angängig.Obgleich nun unser Vorfahr dieses strenge geheim gehalten,so gedachte er doch jenes alten, von kurfürstlicher Hvfkammerdem Nachbarn verliehenen Privilegs und hat vorsorglich Rück-sprache gehalten mit dem ihm wohlgesinnten Richter Bene-