— 75 —
8 11.
Zu den Berathungcn hat jedes stiinmberechtigte Mitglied zu erscheinen.
8 12.
Tagesordnung für die Berathung:
1. Rechnungslegung und Berichterstattung durch den Familienrath.
2. Berathung allgemeiner Familien-Angelegenheiten.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Antrüge zur Tagesordnungstellen. Solche Anträge sind dem Familienrath wenigstens4 Wochen, vor dem Familicntag möglichst begründet, vorzulegen.Der Familientag entscheidet, ob verspätet eingebrachte Anträgebcrathen werden sollen.
3. Neuwahl zum Familienrath, die Wahl erfolgt mittelst Zettel,Wiederwahl ist zulässig. An jedem Familientag scheidet dasjenigeMitglied aus dem Familienrath aus, welches demselben amlängsten angehört hat. Welches der 3 Mitglieder an den beidenersten Familientagen ausscheidet, bestimmt das Loos.
8 13.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. AbwesendeMitglieder können ihre Stimme einem der anwesenden Mitglieder mitschriftlicher Vollmacht übertragen. Ein anwesendes Mitglied darf höchstenszwei abwesende Mitglieder vertreten.
8 14.
Beim Familientag nicht erschienene Mitglieder sind an die Beschlüssedes Familientags gebunden. Diese Beschlüsse sind endgültig, die Be-schreitung des Rechtswegs gegen sie ist ausgeschlossen.
8 is.
Sind verhältnismäßig wenig Mitglieder erschienen, so kann derFamilientag ihm wichtig erscheinende Bernthungen vertagen.
8 16.
Bei allen Bewachungen entscheidet einfache Stimmenmehrheit, beiStimmengleichheit die Stimme des Ehren-Vorsitzenden (vgl. zu Z 21).
8 1?.
Eine Stimmenmehrheit von ^ M^r ordnungsmäßig vertretenenStimmen ist für Acnderung der Satzungen erforderlich.