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Nr, 507. Schr. Grillt Albrechts an K. 6. <1. Glückst adt 18. 1)ee.
1664, den durch Sturm in Aricderichsort angerichteten Schaden betreffend.
Luwer königl: inaytt: geruhen ihro ,c. rsköriren zu laßen, welchermaßendero mußi>ur Lange von: ^riderichßohrt mich berichtet, wie daß zwischen denS. und 7. dieses in der uacht sich ein vest f?) osten windt daselbsten erreget, undein solche waßer überall ergoßen, daß es sonderlich an der wester-seytten sast dendrittentheil deren mit den stürtzkar» diesen sommer über gethanen arbeiht wegk-gespület, iingleichen an der süderseythen auch ein zimblich loch in den newgemachtendam gemachet, welches aber mit den annoch daselbst anwesenden stürtzkarn in kürtzemwider zu ersetzen verhosfen, ?er Windt hatt sich f: gott sey danek:) balde gelegetvnd nur eine nacht gewehret, im widrigen vnd da derselbe lenger angehalten eingrößer schade geschehen worden :c. Ernst Albrecht von Eberstein.
1663.
Nr. 508. Schr. Ernst Albrecht's an K. INnIvi-ieli <1 «I. Glnckstadt 27. INI»'.
1665, den Vfalzgrafen Adolph Johann betreffend.
Waß eüwer königl: maytt:, nachdeme sie vermuthen, daß der pfaltzgraffAdolph Johann fürstl: durch!: seine» wegk auf dero hiesige vestungh Glücksiadtnehneen vnd von hier ferner nacher Lmbden verreißen wirdt, allergnedigster befehligh,daß jch denselben nnt aller eivilitüt empfangen und mit loßbrennungh y eunmmubsnkVkiitirst und gleich so viel bey der abreyße wider lösen zulaßen, habe außdero mit gebührendem rsspset erhaltenem befehl in vnterthänigkeit ersehen. Welchemallergnedigstein befehl dan in allem schuldigster folge von nur soll gehorsambst nach-gelebet werden; es befinden sich aber dieselbe, gleich wie mir zugeschrieben worden,alß ein privntus annoch in Hamburg?, vnd ist hiesiger Haffen so zugefroren, daßwen kein schleimiges vnd bestendiges tauwetter einfelt, derselbe von eyß zur fahrt ins-s tagen schwerlich wirdt besreyet werden. «Lüwer königl: ,naytt: hirauf :c.
Ernst Albrecht von Eberstein.
Nr. 509. Schr. Ernst Albrecht's an K. VriSerivI. «1. ,1. Glnckstadt 17. xvln-. 16VS,„?vü8kntntnm 25. 1'Nunursi 1665. HZetangendt ninjor Mosten.^
<Lw: königl: maytt: von, 8. ldlovkmbr. des abgelebten s66ch jahres empfangenenallergnedigsten befehlig zugehorsahmbcr schuldigsten folge habe jch wegen deß mn-Mm hinrich Voßen für abgewichenen drey Wochen vnd etzl: tage ein vnpar-theysches krieges recht besetzen, jhn dazu gebührlich eitiren vnd die klagepuncktenworvber er beschuldiget, recht!: vornehmen laßen; weil!» er aber ein vnd andersdabey eingegeben, außfluchts vnd üilutnm gcsuchet vnd daß eontrurinm znerweisenvber sich genommen vnd sich erpothcn, so ist jhm zuin vberfluß noch drey wochenllilutian eingeräumet vnd darvff serner wegen völliger abhelfflichkcit dieser fachenden sk. dieses zum abern,ahligen krieges recht anderweith hinwieder angesetzetworden, gestriges tages auch darvff die fache hinwieder gcrichtl: vorgenommen vndanheute durch eingcschloßenes endvrtheill erörtert worden. Weilln dan ew: königl:maytt: darauß allergnedigst abzunchinen, wie die fache befunden, vnd daß er sichauch nicht gcschewet mich gleichsalß in seinen vbergebencn schrifftenvnd bey dem gerichtl: Verlaufs ungebührlich anzugreiffen, so lebe deß f!)allervnterthanigsten hoffnungh, dieselbe an solchen, seinen, verhalten kein gefallenhaben werden, ew: königl: maytt: demnach i aller vnterthänigkeit ersuchende, dieselbe geruhen allergnedigst zu beybehaltung gebührenden rsspeet» vnd guter kriegs-llisoiplin, vnd damitt vnter den atlicwrn einmahll hinwieder verlangte einigkeit bey-gebracht werde, solch vrtheill nach dero gnedigstem belieben exkMiren vnd voll-strecken zulaßen. >Lw: ,c. Ernst Albrecht von Eberstein.