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Kriegsberichte des Königl. Dänischen General-Feldmarschalls Ernst Albrecht von Eberstein aus dem zweiten schwedisch-dänischen Kriege : herausgegeben nach Briefen und urkundlichen Aufzeichnungen im Königl. Reichsarchive zu Kopenhagen und im Königl. Geheimen Staats-Archive zu Berlin
Entstehung
Seite
467
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Nr, .>10. Formular der »eil dem Major Potz zu tljnenden Abbitte.

Demnach ich wnz'or Hinrich Boß unbesonnener weise mich unterfangen sowohl vor öffentlichen geeichte innndtlich alß auch durch meine eingelegte schrifftdes Herrn Miwralfeldtmahrschallen von Eberstein excmllentx anzugreiffen,dieselbe nnrechtmeßigen prvesäireils undt der äsno^irten i>wtit/ nnedcrrechtlich zubeschuldigen, deßwegen jhrer excellx: jch dann vor öffentlichen geeichte eine schrifft-vnndt mnndtliche abbitte zuthun nicht allein vervhrtheilet, sondern auch nach-gehendts dazu in dem von jhrer königl: maytt:, meinem allergnädigsten königvnndt Herrn, mir allergnädigst ertheilten paräon brieffe, jedoch meinen ehrenvnnachtheilig nndt vnschädtlich angewiesen worden, alß gebe jch mich hiermitschuldig, daß jhrer exeellx: hohen rvspeet jch dadurch sehr violiret vnndt daranunrecht undt zuviel gethan, nndt bitte höchlich, jhr vxevUii: wollen mirsolches zu bezeigung jhres hohen glimpffs lvillfährig vergeben vnndtverzeihen w.

Nlr. 511. Schr. Arnst Albrecht's au K. li'i ickeiiel, «1. lt. e»lückstadt 7. spicktI<»65, den Major Potz betreffend.

Eüwer königl: maytt: ist errinnerlich, wie sie Hiebenohr nf meinen allervnter-thänigsten eingesandten bericht mir allergnedigst anbefohlen, daß jch Senrich !?oßgegen seinen schriftlichen rsvers des würcklichcn arrestks erlaßen, die fache durchein vnparteysches kriges recht abhelffen und dcroselben die erfolgende vrthel für derpuplieution vuterthänigst einsenden solle, welchem auch also schuldigsterinaßcn nach-gelebet, in deine er gegen seinem außgchendigtem schriftlichen hiebey in evpia ge-fügtem rovsrs des würcklichen nirsstss enthoben, euwer königl: maytt: darauf dieim kriges gerichte abgesprochene sentent^ zunebst den semptlichen ueten allergehorsainbsteingesandt worden. Weiln dan nun wider alles vermuthen vnd angezogenein königl:befehl zum höchsten ässpsot wider seinem außgegebenen schrieftlichcn rovers diserbsenrich Voß sich vnterstanden für etzlichen tage auß hiesiger vestungh heiinblichzuentweichen vndt da neben außstrewen laßen, ob wehre von ewer königl: maytt:er nacher Kopenhagen erfodert, und daß dieselbe jhn anderweith allergnedigst be-fodern wolte; alß nun diese so heimbliche wider alle kriges rnyson vnd seinemeigenem revkr« vnd darinnen enthaltenen eantion beschehenen austrettungh vonübeler oousoguont? ewer königl: inaytt: allergnedigsten befehl schnurstracks entgegen,wie dan auch daß dabey außgestrewetc spurganwnt s: wan es sich nicht also verhaltensolte:) jhme noch viel weniger bey so gestalten fachen gebühret hette, so habe ewerkönigl: maytt: deßwegen hiemit allervnterthänigst bericht abstatten vnd diselbezugleich in aller vnterthänigkeit ersuchen wollen dero allergnedigste anbefehlendemeinungh in königl: gnaden zu rvseribirgn, ob etwa dero befehlich, daß er sich vonhir erheben sollen; da deine nicht also, lebe der allervnterthänigsten hofnungh,dieselbe allergnedigst verordnen werden, daß hirinnen nach kriges ruison gleich insolchen fällen üblichen Herkommens wider jhn verfahren, die abgesprochene vrthelpuplieirt, er aber dieselbe anzuhören den krieges rechten und der militärischennb8srv!iut« nach eäietalitgr widerumb anhero eitirt vnd öffentlich beruffen werden,dainit zufoderst ewer königl: maytt: allergnedigster befehl nachgelebet, die justit^nicht weiter etnäirat und inhalt deßcn mir auch den semptlichen Mere88ent«zn der-mals ein gleich vnd recht zunebst gebührender sntis taetion widerfahren möge.Ivormit :c. Ernst Albrecht von Eberltein.

stl'r. 512. Schr Ernst Albrecht's an K. <1. <1. Gtnckstadt 21. älüi/

lK65, Kestnngsvauten zu Glnckftadt betreffend.

Ew: königl: maytt: geruhen ec. auß eingeschloßenem :c. jhro reteriren zu laßen,waß an hiesige dero vestung zu repnrircn vnd zu bawen die vnvmbgänglich- vndNothwendigkeit erfodert, vnd weilln anjetzo hohe vnd die beste zeitt, daß damitt verfahren werde, maeßen daß am casteell ohne gefahr deßelben vnd höchsten nach-

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