Emich X. 219
Vielfach als der „Aeltere" bezeichnet, zum Unterschiedvon seinem Neffen, Emich XI, den man den „Jüngeren" nannte.
Im Jahre 1540 geboren, theilte er, wie vorhin berichtet,in « gütlicher'' Auseinandersetzung mit seinem Brüder JohannPhilipp I. im Jahre 1560 und erhielt die vorhin im Einzelnenaufgeführte Hälfte. Mit seinem Neffen Emich XI. (aus derHartenburger Linie) erbte er gemeinsam die Grafschaft Dags-burg und die Herrschaft Lindelbronn, welche sein Oheim HansHeinrich (starb 1575t als Geistlicher) im Genuss gehabt hatte 1 ),kaufte 1582 von Emich XI. dessen Antheil an der HerrschaftOrmes um 10000 Fl., und als nun zwischen Beiden Differenzenentstanden, wurde bei der 1583 durch die Grafen von Olden-burg, Mansfeld und Sulz herbeigeführten Einigung festgesetzt,dass künftig die Lehen nicht mehr ausschliesslich der ältesteStamm allein, sondern beide Linien abwechselnd, zunächstEmich XI. auf Lebenszeit, empfangen sollte; von dem auf derHartenburg befindlichen Geschütze erhielt Emich X. l /s,Emich XI. 2 /s; Emich X. sollte ferner die Falkenburger Ori-ginalurkunden ausgeliefert bekommen.
') Der Rechtsstreit wegen des Mörs-Saarwerdenschen Erbes ist bereitsbei Johann Philipp I. (Nr. 152) erwähnt, ein Prozess, der sieh länger als zweiJahrhunderte hinzog, aber unentschieden blieb.