Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
330
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sowie Eischweiler, Einöd, Herschberg, Wörschhausen, Horsel,Mühlhausen, Reinheim, Vs von der Gemeinschaft zu Albisheim,Morschheim, Ritterheim, Orbis; die Hälfte von Ruchheim undAssenheim, Hassloch, Böhl und Igelheim; ferner Mühlheim,Kolgenstein, Heidesheim, Kindenheim und Büdesheim, dasWäldchen am Donnersberg, Wallertheim, Ilbersheim, Dolges-heim, Guntersblum, Theile von Griessheim und den Hof inWachenheim nebst den dazu gehörigen Gütern.

Dabei wurde aber ausdrücklich festgesetzt, dass zwar jederseinen Theil mit aller Hoheit, Herrlichkeit und aller Gerecht-same besitzen, geniessen und gebrauchen sollte, die Lehen abersolle immer der Aelteste in Empfang nehmen, auch dürfeKeiner von seinem Antheile etwas veräussern oder verpfändenohne es zuvor der andern Linie angeboten zu haben, so dassin dem ganzen Vertrage, trotz der entschiedenen wirklichenTheilung doch immerhin noch die Zusammengehörigkeit desGanzen im Auge behalten wurde. Ferner setzte man fest,dass Hartenburg und Dürkheim immer der Aelteste bekommen,die Töchter aber, nachdem sie auf das Erbe Verzicht geleistet,mit Geld (50U0 Fl.) ausgesteuert werden sollten, und gegen-seitig gelobte man sich Beistand, Schutz und Freundschaft.

So bildeten sich denn die beiden Hauptlinien: Leinin-gen-Dagsburg-Hartenburg, die ältere, welche vorhin be-sprochen wurde, und die jüngere Hauptlinie: Leiningen-Dagsburg-Falkenburg, welch letztere nunmehr beleuchtetwird.

Als Begründer derselben erscheint: