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Sirk, Ehefrau des Grafen Gerhard von Sayn, in Bezug aufden Nachlass seines andern Bruders Philipp von Sirk, Herrnzu „Moncklair" und Forbach. Es kann sich dies auf keinenandern Hannemann beziehen, da Hannemann I. schon vor1453 gestorben war, Hannemanns II. Gemahlin aber die obigeAdelheid von Sirk war, und um diese Zeit überhaupt keinanderer Hannemann bekannt ist. Die Urkunde wurde, wieschon die Bezeichnung „Junggraf" andeutet, ausgestellt, bevorHannemann zur Nachfolge gelangte, und aus der Urkundeselbst erhellt, dass er, trotz seiner Jugend, bereits mit Adelheidvon Sirk verheirathet war. — Nach einem andern urkundlichenZeugnisse war er auch 1488 thätig. Es ist dies ein Notariats-instrument, worin der bei der Verhandlung anwesende „GrafHannemann von Lyningen, Graue zu Rixingen und Herr zuFfurbach" bezeugt, dass Walther Empfingen, der zu einer be-stimmten Zeit vor dem Rathe zu Freiburg hatte erscheinensollen, damals mit ihm in Kriegsgeschäften in den Niederlanden,also im Dienste des Kaisers, gewesen sei 1 ).
In dem Kampfe des Pfalzgrafen Friedrich gegen denBischof von Metz soll er in Gefangenschaft gerathen sein 3 ).Indess gewährt die Math. v. Kemnat'sche Chronik keine sichereBürgschaft zumal in diesem Falle, wo kaum anzunehmen ist,dass er an einer Fehde gegen seinen Lehnsherrn theilgenommenhabe. Urkundlich gewiss ist dagegen, dass die Brüder Hanne-mann und Siegmund Wecker, da das Kloster Hessen beiDagsburg im Kriege gänzlich verwüstet war, dem BischöfeGeorg von Metz erlaubten, dieses Kloster nach der Augustiner-abtei bei Altleiningen zu verlegen, und ihren Schutz versprechenunter der Bedingung, dass die Nonnen sein und seiner \ or-fahren Gedächtniss feiern. Uebrigens ist dies ein Beleg, dassdas Kloster Hessen zur Metzer Diöcese gehörte.
i) Original mit Unterschrift und Siegel im Stadtarchive zu Freiburg i. Br.
3 ) Math. v. Kemnat Chron. III. 238.