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147 Hanne m a n n II.
Nach der officiellen Stammtafel des mediatisirten HausesLeiningen kommt dieser Graf von 1495 bis 1506 vor. AllemAnschein nach aber linden wir ihn schon viel früher, und zwarbereits zu einer Zeit, wo sein Vater noch lebte. Am 2. April1453 belehnt Jacob von Sirk, Erzbischof von Trier, nach Ab-sterben Johanns, des letzten Grafen von Homburg im Westrich,den Grafen Hannemann von Leiningen und Rixingen, Herrnzu Forbach und dessen mit Adelheid von Sirk erzeugte Nach-kommenschaft mit Burg und Herrschaft Homburg, und imJahre 1455, Sonntag nach Pauli Bekehrung, erlässt derselbeBischof eine Erbfolgeordnung 1 ) für die beiden Töchter seinesBruders (Arnold von Sirk), nämlich: Aieid, Ehefrau des Jung-grafen Hannemann von Leiningen-Rixingen und Elsa von
') Die beiden Oheime derselben, Jacob, Erzhischof v. Trier, u. Philipp v.Sirk, Herr zu Montabaur und Dompropst zu Trier, hatten in einer Mutscharungwegen ihres einstigon Erbgutes die Bestimmung getroffen, dass nach ihrer BrüderTode der Margaretha von Sirk, verwittweten Gräfin zu Salm, für die Erbschaft alsEntschädigung 3000 Gulden ausbezahlt werden sollten, welche Schuldigkeit aufHannemann fiel. Da er aber augenblicklich nicht das Geld besass, so verschrieber seiner Schwägerin diese Summe auf Stadt, Schloss und Burg zu Sirk mit allemZubehör, bis er jene Summe abgetragen hätte. (Mittwoch nest nach sante Vytzund Modestj tag 1496. Original im Archive zu Metz, beglaubigter Auszug imArchive des Grafen K. E zu Lein.-Westerburg). Mit den Metzer Lehen war GrafHannemann, laut Lehenrevers, bereits 1487 belehnt.