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Kindenheim; ferner mit den Dörfern Kallstadt, Ungstein,Pfeffingen, Eussweiler, den Renten von Dürkheim, und denUnterthanen von Erpolzheim, Dürkheim, Renchen, Asselheim,Herksheim, Lützelstadt, Wissenheim, Karlbach, Gr. und KL-Bockenlieim, Kindenheim, Molsheim, Kolgenstein, Heidesheim,Bissesheim, Guntersblum, Bechtheim, Ulmesheim, Dolgesheim,Mettenheim und Moltersheim, wie die Vorältern dies zu Lehengehabt. Es war dabei festgesetzt, dass die Nachfolger dieseLehen jedesmal wieder bestätigen lassen sollten. Diese Bestä-tigung ward dann, nach dem Friedensschluss, auch Graf Emichzu Theil und so kam er nach einem sechsjährigen Nothstandewieder in den Besitz seiner Familie und seiner Güter.
Statt aber nun sich der Verwaltung dieser, wenn auchetwas zerrütteten, doch immer noch sehr ansehnlichen Be-sitzungen zu widmen, fing er, kaum begnadigt, mit dem Pfalz-grafen Ludwig VI. neue Zwistigkeiten an, musste sich aber,auf specieilen kaiserlichen Befehl 1 ), mit demselben zu Speyervertragen. Persönlich aber in Speyer zu erscheinen, litt seinGroll nicht; er sandte seine beiden Söhne Emich und Engel-hard, und so wurde denn am 6. Febr. 1519 zu Speyer der Streitmit Kurpfalz einstweilen beigelegt, doch allem Anschein nachnicht völlig, da am 20. Nov. 1521 neue Verhandlungen gepflogenwerden mussten.
Nicht lange nachher baten seine beiden ältesten SöhneEmich und Engelhard, ihnen, wie es in der Familie herkömm-lich, einige Güter zu eigner Verwaltung zu übertragen. Esfand zu dem Zweck auch im Jahre 1519 eine Verhandlungzwischen dem Bischöfe Wilhelm von Strassburg mit dem
1 ) Erkss des Kaisers Max an Pfalzeraf Ludwig, seinen Schwager, vomJahre 1518; Kegesten der Dagsburger Urkunden zu Paris, Abschrift im Archivedes Grafen K. E. zu Leiningon-Westerburg. Auch unter den von Strassburg nachMünchen ausgetauschten, nach Speyer überführteu Urkunden.