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Lehen ging. Der Kurfürst ermahnte den Grafen Em ich, vonallen fernem Uebergriffen abzustehen, da er die Gräfin undden Bischof sonst in ihren Rechten schützen müsste. In einemSchreiben an Graf Emich führte er an, er habe vernommen)dass dieser nach dem Tode des Landgrafen Hesso Ansprücheauf die von Letzteren hinterlassenen Schlösser, Dörfer, Briefeetc. erhebe; da aber die Pfalzgräfin Elisabeth als Wittwe, derBischof Reinhart von Worms als Lehnsherr und die GräfinMargaretha als Schwester ein Recht darauf zu haben glaubten,so befehle er ihm, von seinem Vorhaben abzustehn und nichtsmit .Gewalt zu nehmen, denn er wolle die genannten Parteienbei ihren Rechten erhalten 1 ). Graf Emich dagegen, statt daraufzu hören, suchte sich in den Lehen immer mehr festzusetzenund bevollmächtigte seinen Bruder Schafried, die von demBischöfe von Worms verweigerte Belehnnng mit Neuleiningenso wie die von Hesso getragenen Reichslehen 2 ) für ihn (GrafEmich) zu nehmen. Dann erst, als dies geschehen, antworteteer dem Kurfürsten 8 ) und erbot sich, wegen der von der Pfalzherrührenden leiningenschen Lehen, so wie wegen der Allodial-güter, zu Rechte. In diesem Schreiben nannte er.sich zumersten Male Graf zu Leiningen und zu Dagsburg 4 ).
Die Hartenburgische Linie nahm diesen Namen also erstnach Landgraf Hesso's (welcher selber den Dagsburger Titelführte) Tode an, und eignete sich zugleich die Hälfte der
1) Heidelberg, Sonntag Misericordiä 1467; s. M. v. Kemnat, ChronikFriedrichs des Siegreichen IL 434.
2 ) Nanstul nebst den Burgmannsitzen zu Kaiserslautern u. Germersheirn.
s ) Hardenburg, Peter und Paulstag 1467.
4 ) In einer Urk. von 1469 führt er ebenfalls den Titel: „Graf zu Leiningen
und zu Dagsburg, Herr zu Appermont," bei der Beurkundung eines Vergleichs,
den die Aebte Richwyn zu Erbach, Johann von Schönau und Johann auf St.
Dissibodenberg zwischen dem H. Wolf Kämmerer v. Dalberg wegen Hasloch
hergestellt haben, „der geben ist am Froytage nach sant Franciscustag 1469."