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vogtes im Elsass zu Gunsten Graf Emichs von Leiningen 1 ),und dagegen verzichtet denn auch Graf Emich zugleich aufalle Ansprüche und Forderungen von der Zeit her, als er dessenUnterlandvogt im Elsass gewesen 2 ). Für Pfalzgraf Ludwigwar zwischen Emich VI. dem Alten und Emich dem Jungen^Schaffrid und Bernhard einerseits und dem Grafen Ruprechtvon Virnburg, Niclas von Hamelstein und anderen Verbündetenwegen ihrer Fehden und Ansprüche (1439) ein Friedenssclilussvermittelt, und im Jahre 1446 zwischen Hannemann, den beidenEmichs, Gottfried und Bernhard über das Dagsburger Gebietein Burgfrieden beschlossen. Ebenso verhandelt 1448 Frie-drich von Zweibrücken-Bitsch mit Emich VI. und Jofried wegender gegen einander ausgeübten Feindseligkeiten; es kommt1451 darüber zu einem Frieden und zwar durch Vermiitelungdes Kurfürsten Ludwig V. (Heidelberg, die inventionis S.Stephani), nachdem derselbe schon 1441 einen Vertrag zwischenden Betheiligten zu Stande gebracht hatte (Germersheim, feriatertia post Judica), und auch schon der Pfalzgraf Otto 1439 dieIrrungen zwischen beiden Streitenden am Samstage nachKreuzeshöhung 1439 geschlichtet hatte. Augenblickliche Ver-legenheit nöthigt 1444 Emich den Alten und Bernhard denJungen, an Joh. Smclz von Alzey und dessen Frau für 300 Mk.eine jährliche Korngülte von 20 Mark und 20 Engels auf eineBete zu Guntersblum zu verpfänden 3 ) und 1451 schliessen Emichund Jofried mit dem Grafen Jacob von Mörs und Saarwerdenauf 10 Jahre ein Bündniss gegen alle Ifeinde.
Bei Schöffengerichten war Graf Emich in der Regel derVorsitzende, der auch immer an erster Stelle unterzeichnet, soam 24. August 1437, wo 10 pfälzische Ritter und Edelknechte,
') Würdtwein, Subsid. nova X. 326.
2 ) Aus dem Pfalz. Copialbuche zu Carlsruhe fol. 136.
a ) Donnerstag nach Misericordia; das Original im fürstlich Lein. Geh,Archiv.