meinschaftlichen Eigenthum; falls sie sich nicht wieder ver-heirathete uncl keine Kinder bekäme, solle das Testamentgültig sein 1 ). Was aus dieser reichen Schenkung geworden,darüber fehlen die Nachrichten, unter den Leininger Güternkommen dieselben nicht vor.
Wie überall, so stand Emich VI. auch hei Papst Euge-nias in hohem Ansehen; dies ergiebt sich schon daraus, dassderselbe ihm in einem Breve von 1437 unter den grossestenLobsprüchen den Auftrag ertheilt, zu der auf dem Concil zuFerrara angestrebten Vereinigung der griechischen und römi-schen Kirche eifrigst mitzuwirken 2 ).
Bereits aus dem Jahre 1437 stammt auch Emichs VI. Testa-ment über die Vertheilung seiner Güter unter seine Kinder;und wenn auch schon zu seinen Lebzeiten das Testament ver-loren gewesen sein soll, so mussten doch seine Söhne Nicolaus,Georg, Philipp und Anton die darin enthaltenen Verfügungenanerkennen, wie sie sich denn auch noch im Jahre 1437 aus-drücklich verpflichteten, die in dem Testament enthaltenenAnordnungen genau zu befolgen. Trotz dieser Verpflichtungenentsprangen später doch manche Uneinigkeiten daraus, zumal danach Abfassung desselben noch ansehnliche Güter zu dem Besitzehinzukamen. Bald nach Errichtung des Testamentes nämlichgelangten ein Theil der Rixinger Güter durch den AnkaufFrankensteins mit allen Dörfern, Gerichten, und 1438 auch diedazu und zu Bolanden gehörigen Lehngüter wieder zu denLeiningenschen Stammgütern, da Emich VI. sie von seinemVetter Johann am Mathiastage 1438 um 2500 Gulden kaufte,wobei die Lehnsleute angewiesen wurden, dass sie künftig nur
') „Geben vffSnmbstag nach vnser lieben Frawen tag Wiivtzwihe zu latingenannt Assumptionis A. I). 1437.
'') Dieses Concil fand 1438 statt und hatte das Nämliche zum Gegenstande,womit auch das grosse Baselor Concilium von 1431 bis 1445 sich beschäftigte.S. Meine historische Chronologie pag. 459.