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verpfändet-, löste ihn jedoch 1396 wieder ein, erhielt auch vomErzbisehofe Conrad die Pfandurkunde zurück, und der letztereforderte nun die Bürger auf, den Grafen Emich als ihrenrechtmässigen Herrn anzusehen.
In Folge eines vom 27. März 1393 datierten Mandats desKönigs Wenzel, hatte schon Graf Emich (bald nach Carls,''VI.Tode) als elsässischer Landvogt Bündnisse zum Schutze desöffentlichen Friedens zusammenzubringen gesucht. So tratenabermals die Grafen und Edlen zur Wahrung ihrer Rechteund zur Sicherung ihrer Besitzungen in verschiedene Bünd-nisse (Löwenbund, Westricherbund etc.) zusammen, denen sichauch die Leiningen anschlössen, und 1397 trug König Wenzeldem Grafen Emich gradezu auf, in seiner Landvogtei einenallgemeinen Landfrieden einzurichten 1 ). Zu dem Zwecke, er-nannte er ihn für dieses und das folgende Jahr zum Land-vogte in Hagenau' 1 ), und damit des Grafen Leben noch unruhigerwerde, musste er 1398 auch an der Fehde theilnehmen, welcheder Markgraf von Baden und der Graf von Veldenz mitdem Bisthum Speyer führten 3 ). Doch fiel auch gerade in dieseZeit ein Lichtblick, indem er von dem Bischof Thylemann zuMetz sowohl die leiningenschen Lehen, als auch die seinesverstorbenen Schwiegervaters Ulrich von Vinstingen erhielt.Wie übrigens die Grafen von Leiningen seit den ältestenZeiten den Pfalzgrafen mit Lehenspflicht zugethan waren, sobesassen sie in dieser Eigenschaft auch mehrere Burggüter zuHeidelberg, wie ein von Graf Emich AH. dem PfalzgrafenRudolph III im Jahre 1398 ausgestellter Revers zeigt 4 ).
l ) Schoepflin, Als. dipl. II. 300.
-) Schoepflin 1. c. II. 570.
3 ) Lehmann, Chron. Spir. p. 171.
4 ) Der Revers findet sich in der „Deduction des Lein.-Dagsburg.-Erbfolge-rechts," Beilage 7. pag. 80, und hei Widder, Beschr. der kurfiirstl. Pfalz am RheinI. 147. Es heisst darin: „Anderweit so sin wir ein Burgmann zu Heidelberg,