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Wirklich aber müssen die an Graf Emieh gemachten An-sprüche wegen Kriegsschäden sehr bedeutend gewesen sein,da derselbe auch späterhin noch deshalb manche Anleihenmachen und Verpfändungen vornehmen musste, so 1383 und1384, wo zur Befriedigung solcher Forderungen eine AnzahlOrtschaften verpfändet wurden, wie er denn z. B. im letzt-genannten Jahre mit Genehmigung des Kurfürsten Ruprechteinen fernem Theil der Gefälle zu Hassloch, Böhl und Igelhciman Cuntzelmann von Steinhaus, Bürger zu Speyer, verpfändet 1 ).Eben so hatte er bereits zu Martini 1382 dem KurfürstenRuprecht einen Theil von Mynfelt, Friekfelt, Brombach, Otter-bach, Niederthal, Rechtenberg, Mynderstat, Diebach, Wilgarts-wiesen, Haseloch, Bohel und andern zu Gutenburg undFalkenburg gehörigen Dörfern verpfändet, die er vom Kurfürsten(und dieser vom Reiche) zum Pfände hatte, um 1000 gute„Florenzersch", jedoch wiederlöslich (Geben zu Heidelberg). DerKurfürst dagegen verspricht, aus den Gefällen der obgenanntenOrte jährlich nur 100 fl. zu ziehen, so lange diese Pfandschaftwähre, dagegen aber solle er während dem das Hochgerichtu. s. w. zu Gutenburg und Falkenburg inne haben 2 ). AndereTheile dieser Orte wurden dann ebenfalls wiederlöslich ver-pfändet, so 1386 an Heinrich und Hartwig Eckbrecht vonDürkheim, deren Ersterer das Witthum seiner Frau Katharinavon Wynnenstein mit 1617 fl. auf die ihm von Graf Emichverpfändete Hälfte der zu Gutenburg und Falkenburg gehörigenDörfer verlegte 3 ).
Leider konnten die nachtheiligen Folgen der Kriegsfahrtenseines Vaters, welche Emich auszugleichen hatte, auch dann
') Original ebendaselbst.
•) Heidelberg, feria quarta post diem b. Martini 1382. S. Pfalz. Copial-buch in Carlsruhe fol. 43b-
:l ) Nuwenstad in die beate Elizabeth A. D. 1387, in demselben Copialbucke.