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ohne selbst persönliche Gefahren zu scheuen, allmälich eineleidliche Sicherheit und Ruhe wieder her 1 ).
Noch kurz vor seinem Tode bescheinigt Ilmich Y. am30 December 1380 zu Oberwesel dem daselbst anwesendenErzbischof Friedrich von Cöln, dass dieser ihm erlaubt habe,das vom Erzstift Cöln lehenrührige Gericht zu Waldertheimdem Ritter Heinrich Winther für 1600 schwere Gulden, Wieder-löse auf 12 Jahre vorbehalten, zu verpfänden. Aus dieser Zeitstammt auch ein Revers des Edelknechts Arnold von Rorbach(von 1378) wegen der ihm von Graf Emich wiederkäuflichverpfändeten Gerichte und armen Leute zu Callstadt, Ungstein,Pfeffingen und Weissenheim am Berge 2 ).
Wie Graf Emich gegen die Raubritter auftrat, richtete ei-sern Augenmerk auch auf die Besserung der Rechtspflegeüberhaupt; er ertheilt z. B. im Jahre 1373 dem LeinmgenschenLehen zu Guntersblum die Befugniss, den Schultheissen unddie Schöffen am dortigen Gerichte selber zu ernennen.
Dass Graf Emich durch sein unablässiges, allerdings sehrscharfes Auftreten gegen die eingerissenen Unordnungen sichviele Feinde zuzog, ist erklärlich, ja er hatte auch mit Neidund Treulosigkeit zu kämpfen. Den vorhin genannten Städtenhatte er grosse Dienste geleistet und diese hatten sich ihm,falls er angegriffen würde, zum Beistande verpflichtet. Alssolches aber (speciell von Einem Namens Deichmann) geschah,hielten die Städte nicht ihr Wort. Erzürnt darüber, bedrohteer dieselben; diese aber wählten den Oppenheimer Schultheissenzu ihrem Hauptmann. Graf Emich griff ihn an und zerstörtedie über Oppenheim liegende Burg. Nun schickten die Städte
') Bornh. Hortzog, Elsäss. Chronik. X. 39; Lehmann, Speyr. Chronik 1. VII.c. 54; Tolner, Hist. Palat. Cod. dipl. p. 114. nr. 160; Lünig, Eeichs-Archiv, P.Spec., Cont. II. pag. 79.
-) Original im Pilialarchiv Speyer.