Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
 

I

143

das Lehen über seinen Theil an Dürkheim empfangen zuwollen, und so ward er auch an denselben Tage im folgendenJahre damit belehnt 1 ). In diesem Jahre belehnt ihn auch derAbt Nicolaus von Hornbach ausser den schon empfangenenLehen noch apart mit seinem Antheile an Dürkheim, undeben so, gleichfalls 1437, Nicolaus von Ymbsheim, Abt vonLimburg, mit einem andern Theile von Dürkheim 2 ), wie dennauch Abt Heinrich von Limburg ihn 1447 von Neuem damitbelehnt 3 ).

Dass Hesso bereits im Jahre 1443 zu den Geheimrätliendes Pfalzgrafen Ludwig IV. gehörte, geht aus einem auf Hesso's,seines Raths,des edel Hesso graue zu Lyningen vnser Oheimhoffmeister vnd lieben getruwen etc." Antrag erlassenen Ent-scheides hervor, worin die Stadt Selz angewiesen wird, demAbte daselbst zu huldigen 4 ).

Der gemeinsame Besitz mehrerer Güter brachte auch jetztnoch die beiden neben einander existierenden Linien des Lei-ninger Hauses (Dagsburg und Hartenburg) öfter in Zwistig-keiten, so zwischen Hesso und Emich VI. (und dessen SohneEmich) wegen Neuleiningen und Hartenburg, hauptsächlichaber wegen der vielen, von den Friedrichen versetzten Güterund Gefälle, als diese in Gefahr kamen, den Stammlanden ver-loren zu gehen. Schon im Jahre 1438 brachten beide TheileBeschwerden vor den Pfalzgrafen Otto von Mosbach, den Vor-mund des Kurfürsten. Dieser Zwist ward im folgenden Jahre

1 ) Freitag nach Maria Gehurt 1438.

2 ) S. Leiningen-Westerburg. Rechtliche Auszüge, Beilage Nr. 24; Widder,Beschr. d. Pfalz IL, 317.

s ) Widder, a. a. 0. II., 314. Späterhin, 1536 worden durch Siegfried vonBergen, Abt zu Limburg, die Grafen von Leiningen mit Frankenstein und Dürk-heim belehnt.

4 ) Heidelberg sexta feria post festum ascensionis domini anno ejusdem 1443.Original in Carlsruhe, abgedr. in Mone, Zeitschr. etc. YI. 433.