Hesso, der Landgraf.
Wider die damalige Gewohnheit seiner Standesgenossenhatte er sich eine gelehrte Bildung angeeignet und durch einein Rom vor dem Papste und den Oardinälen gehaltenen Redegrossen Ruhm erworben 1 ). Unter ihm kam wieder einigeOrdnung in die etwas verworrenen Verhältnisse. Wie wirsahen, kommt er bereits bei Lebzeiten seines Vaters selbständigin Urkunden vor. So bekennt er in einer solchen vom 9. April(vff den Palmabend) 1430 2 ), nebst seinem Bruder Friedrich, sieseien mit Genehmigung der Verwandten und Miteigenthümer,Emich IV. und Johannes von Leiningen-Rixingen, durch ihrenVater in diesem Jahr in ihren Tlieil von Dagsburg eingewiesenworden und hätten auch den Frieden daselbst beschworen.Vorher schon war er persönlich von Hornbach aus belehntworden 3 ), und neue Belehnungen von Hornbach kamen 1435,1440 und 1450 vor 4 ).
Unmittelbar vor des Vaters Tode verpflichtete sich GrafHesso gegen den Abt von Limburg 5 ), binnen Jahresfrist
1 ) Mone, Zeitschr. für Gesch. des Oberrheins, XXII., 48 u- 144.
2 ) „Den nächsten vor und nach S. Baptistentage". Orig. in der MünchnerStaatsbibliothek, M. Cod. Bav. fol. 2649.
:) ) Würdtwein, Subsid. nova IX., 194.
*) Derselbe IX., 194, 195 u. 196.
5 J Freitag nach vnsrer lieben frawen dag nativitatis. A. D. 1437.