der Prymmen (Pfrimm), wo Zell liegt, gesessenen „Armen Leute"die gleichfalls ihm eigen sind 1 ).
Ein glücklicher Umstand war es, dass er die bisher anHartenberg verpfändeten, jetzt aber 2 ) wieder eingelösten Lehenzurückerhielt. Schon vorher, am 11. Septbr. 1398, hatte erüber die Jnvestitur der pfälzischen Lehen einen Revers aus-gestellt 3 ).
Unter einer vom 7. Octbr. 1400 datierten Urkunde, worinEberhard von Randeken dem Kloster Otterberg das Patronatzu Uffenheim schenkt, befindet sich die Genehmigung desLehnsherren, Graf Friedrich von Lyningen und seiner Gemah-lin „Sophia" 4 ). Friedrichs VIII. (nur dieser kann gemeintsein) Gemahlin hiess aber erweislich „Margarethe", undda diese erst 1405 mit ihm vermählt wurde, so wäre keineandere Lösung dieses Räthsels möglich, als dass Friedrich vor-her mit „Sophia" vermählt gewesen wäre. Vermuthlich aberliegt hier ein Lese- oder Schreibfehler zu Grunde.
Im Jahre 1405 hatte er sich mit dieser Margarethe(der Tochter des Markgrafen von Baden-Hochberg) vermählt,und schon 1407 verkauften beide ihre Zehnten zu Weilerbachund Nanstein an den Comtliur des Deutschordens Einsiedelfür 800 rhein. Goldgulden 6 ). Ueberhaupt kommt Friedrich VIII.,da ihm, neben seinen Besitzthümern, auch drückende Schuldenvererbt waren, gleich seinem Vater fast nur in Pfand- undähnlichen Briefen vor, obwohl er doch immerhin noch genug
!) Münchner Reichsarchiv, Urkunden der Grafen von Leiningen.
-) Schoepflin, Als. dipl. II. 177.
3 ) Gründliche Deduction etc. pag. 79.
4 ) Das Original der Urkunde befindet sich im Luzerner Staatsarchiv (Copieim Archive des Grafen IL E. zu Lein.-Westerburg).
5 ) Unten ist bemerkt, diese Pfandschaft sei 1486 eingelöst, S. Qarlsruher
Pfalz. Copialbuch Nr. 18. fol. 88Jh_