Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
132
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Am 17. Januar 1370 (am St. Petersabend, den man nenntcathedra Petri) verpfänden sie ihrem Verwandten Emich denvierten Theil der Burg Neuleiningen und zwar mit Genehmigungdes Bischofs von Worms als Lehnsherren, und gestatten am15. Juni desselben Jahres dem Conrad Landschade, dass er dendritten Theil der Burg Madenburg von Johann von Frankensteineinlöse 1 ), was denn auch schon am 17. Juni geschah. Dochwiederholte sich das Verpfänden und Wiedereinlösen der Burgmehrere Male. — Verpfändet waren auch Neuleiningen (ganz)und Grünstadt, und da das Witthum der Gräfin Jolanthedarauf verlegt war, so musste natürlich auch diese ihre Ein-willigung dazu geben. Da aber Grünstadt ein Lehen desBisthums Worms war, so räumten die beiden Grafen Friedrichdem Bischof Eberhard während der Dauer dieser Pfandschaftein Viertel der Feste Leiningen lehensweise ein.

Auch die vier Orte Grünstadt, Asselheim, Kirchheim undSausenheim verpfändeten Beide an ihren Vetter Graf Emich,wozu denn auch der Abt Eberhard von Weissenburg, vonwelchem diese Orte zu Lehen rührten, 1370 seine Einwilligunggab. Dagegen machte sich Graf Emich gegen den Abt ver-bindlich, diese vier Dörfer, so lange sie ihm zu Pfand stehenwürden, zu vermannen und sie von ihm und seinem Stift zuLehen zu empfangen; auch sollten hinsichtlich der Auslösungdie Leininger Erben stets den Vorzug haben (am Johannistage1370 2 ). Ferner versprachen beide Brüder der Gemeinde unddem Dorfe Grünstadt, an die Gemeinde keinerlei Forderungzu stellen, bis die vorgeschossenen 130 Fl. an dieselbe wiederbezahlt seien, jedoch müssten sie in der Burg Leiningen wachen

') Gruden, V. 682 u. 685.

2 ) Pfälzisches Copialbuch in Carlsruhe, Nr. 100, fol. 125 Jlu . 3126jL.