Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
130
Einzelbild herunterladen
 

zu bedrängen mit Diensten, Beden, Atzung, Schätzung, Wagen-fahrten, bis sie die 300 Goldgulden zurückgezahlt haben 1 ).

Ein grosses Missgeschick für Beide war die schwereFehde mit Graf Walram von Zweibrücken, dem sie, als sienach einigen Jahren unterlagen, abschläglich 3000 GoldguldenEntschädigung und auch seinen Helfern bedeutende Summenzahlen mussten. Sie räumten in Folge dessen dem GrafenWalram den ihnen, nach der kinderlosen Ehe ihrer SchwesterElsbeth mit dem Raugrafen Wilhelm (1344), eigenthümlichgehörenden vierten Theil von Nanstein, nebst dem 20. Theilder Herrschaft Landstuhl ein, und im folgenden Jahre musstensie diesem Grafen Walram und dem Grafen Johann vonSponheim noch alle ihre Rechte an die Feste und an diegesammte Herrschaft Nanstein um 14500 Goldgulden ver-kaufen. Zwar behielten sie sich den Rückkauf vor, alleines kam nie dazu, und so ging diese schöne Besitzung demHause Leiningen verloren. In Folge jener unglücklichenFehde wurden auch durch beide Friedriche die zwei Festenund Herrschaften Madenburg und Grevenstein dermassen mitPfandschaften belastet (so 1361 und 1365), dass diese Güterschon 1367 in den Besitz des Kurfürsten von der Pfalz über-gingen, die vorhin genannten aber bereits 1372 in fremdeHände gekommen waren, so dass sie dem Hause ebenfallsverloren blieben. Ueberhaupt scheinen in Folge der Schwierig-keiten und ansehnlichen Zahlungen die Mittel ziemlich erschöpftgewesen zu sein, da auch noch andere Verpfändungen vor-kommen und Anleihen aufgenommen werden mussten, wofürsie manche Gerechtsame herzugeben genöthigt waren. Sokam auch das Dorf Niederflersheim in andere Hände. Am25. Juni 1374 erklärt Heinrich Hornbach, Ritter, welchem die

') Original im Münchner Staatsarchiv. (In den Eegesten des GrafenE. E. zu Leiningen-Westerburg.