eine einstweilige Verabredung dahin zu Stande zu bringen,dass die den beiden Halbbrüdern schon bei Lebzeiten ihresVaters verliehenen Güter den Inhabern verblieben und in dieThei'lungsurkunde überhaupt nicht mit aufgenommen wurden.Alles Uebrige aber ward sorgsam getheilt. Dasjenige, wasJofried erhielt, wird weiter unten bei der Geschichte desselbenaufgeführt werden.
Was aber Friedrich V. in seiner Eigenschaft als Erstge-borner bekam, war Folgendes: die Landgrafschaft mit derStadt Oggersheim nebst Zubehör, die Burgen Alt- und Neu-leiningen mit Mannen und Rechten, so wie die Festen Greven-stein und Madenburg, ferner die Vogtei über die KlösterHöningen und Hertlingshausen bei Altleiningen, 60 PfundGeldes in den Dörfern Kirchheim, Bissersheim, Grosskarlbach,Obrigheim, Sausenheim und Vechtheim, die Wiesen zu Er-polzheim und den Ort Dürkheim zur Hälfte, mit Wald, Wasserund Weide, und endlich, gleichfalls zur Hälfte, Hochspeyermit dem Burglehn zu Friesenheim. Sodann kamen bei deram Donnerstag nach St. Georgentag 1318 vorgenommenenSchlusstheilung des noch vorhandenen Restes auf FriedrichsAntheil ferner: Grünheim, Hornheim, Freinsheim, Salzen,Tiefenthal, Lautersheim, Asselheim, Ebertsheim, Bossweiler,Cell (Zelle), Niefernheim und die Ausbeute in drei Aemtern,verschiedene Korngülten zu Bockenheim und Kindenheim,10 Pfund Heller Gülte in Klein Bockenheim und eine Gültevon 6 Pfund Heller zu Mühlheim. Die ReichspfandsehaftenGutenburg und Falkenburg, dann die Grafschaft Dagsburg unddie Herrschaft Ormes-sollten bis zum Tode der Gräfin Wittwein Gemeinschaft bleiben, und es kamen nach dem Tode der-selben die Grafschaft Dagsburg und die Herrschaft Ormesdem Grafen Friedrich zu, während Gutenburg und Falkenburgdem Grafen Jofried zuerkannt wurden.