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(St. Lucastag des Evangelisten) 1317 1 ), wodurch die zwischenihm und seinem Halbbruder Jofried entstandenen Zwistigkeitenbeendet wurden, heisst es: „Nuhe der Graue Friederich dereltst vnd also Herkommen ist, das er die Lantgraueschafftvnd Gericht von Recht soll haben vor seinem Bruder HerrnJofriet . . . Seit nuhe der Graue Friederich der ersten kundist, vnd die alten Eigen prucht [die alten allodialen Besitzungenbenutzt] vnd Herr Jofriet der jüngsten Kind ist . . . wannnuhn des Landes Recht ist, das die Burglehen alle, die einVatter hat, nach seinem Tode auf den eltesten Sohn fallen,seit nuhe der Graue Friederich der elteste Sohn ist . . .soll Herr Jofriet nicht damit zu schaffen han, davon das derGraue Friederich der elteste ist . . . ."
Indess scheint aus den Thatsachen hervorzugelin, dassder jüngste Sohn Jofried von Anfang an besonders bevorzugtwurde, auch von Seiten des Vaters, und somit konnte es nichtausbleiben, dass bald nach des Vaters Tode eine Spannungzwischen den Halbbrüdern schroff hervortrat. Ihre SchwesterAgnes hatte ihre Mitgift erhalten, vermuthlich also auch dieSchwester Mechtild; der Bruder Emich war Bischof von Spe) r ergeworden, und so hatten nur noch der älteste und der jüngsteSohn, die beiden Halbbrüder Friedrich und Jofried, Erban-sprüche zu machen; da sie sich nun nicht in Güte einigenkonnten, so kam es darüber zu ernsten Verhandlungen, welchelänger als zwei Jahre währten und die Zwietracht so sehrsteigerten, dass die Schiedsmänner vergebens wiederholte Ver-suche zu einer Verständigung gemacht hatten, bis endlich dieVerwandten es, wie schon oben angedeutet, .1317 möglichmachten, nachdem jene schon vorher ihr Gutachten abgegeben,
h Lünig, Reichs-Arcli. XXII. 384, und in den Leiningen-Hartenburg'schenund Leiningen-Westerburg'schen Streit- und Processschriften.
Brinckmeier, Leiningon. 8