Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
86
Einzelbild herunterladen
 

— 86 —

Leiningen'sche Unterthanen aufnehmen dürfe, und geschähedieses dennoch, so dürfe er die Güter der eigenmächtig" Ab-ziehenden in Beschlag nehmen 1 ). Seine Gerechtsame inGuntersblum liess er 1311 (Wormacie in vigilia b. Katharinevirg.) durch das geistliche Gericht in Worms besiegeln undFreitag vor St. Andreas von den Gemeindegeschwornen bestätigen.

Zu den letzten von ihm und für ihn bekannten'Urkundengehört diejenige von 1313, worin er seinem Schwiegersöhne,dem Grafen Georg von Veldenz, und seinem jüngeren SohneJofried (dem Stifter der Linie Leiningen-Hartenburg), welcheer damit belehnte, das heimgefallene Haus Stadecken nebstZubehör erblich einräumt 2 ), und sodann die von 13 lö, worinKönig Ludwig erklärt, dem Grafen Friedrich 2000 Pfd. Hellerzu schulden, wofür er ihm die Burg Elbstein versetzt 3 ).

Unter Friedrich IV. war, wie schon bemerkt, das HausLeiningen durch Kauf, Vererbung, Lehen und verständige Be-wirthschaftung zu einer ausserordentlichen Blüthe gelängt,'namentlich seitdem die seit 1237' getheilten Güter (allerdingsmit Ausnahme der an Nassau und. Sponheim gekommenen)wieder in der Hand dieses Grafen vereint waren. Aber eines-theils der Tod seines Verwandten, des Königs Rudolph, anderen-theils die bald nach seinem Tode vorgenommene vollständigeTheilung der Güter gereichten dem Hause nicht zum Vortheile.

Die erwähnte Theilung war (nachdem die minder schäd-liche Theilung lediglich der Einkünfte, bei Intactheit der Güter,stattgefunden) die

erste vollständige Grundtheilung der Besitzungendes Hauses Leiningen.

') Lünig, Reichsarchiv XXII, 383.

-) Crollii Orig. Bipont III. 133, nota f.

3 ) München, Sonntags vor S. Katharm dage 1315 Jare, des Bichs imersten Jarc.

■ » Mfri -~1 -• •*,