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1 (1890)
Entstehung
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vermeiden konnte, als Zeuge in königlichen Erlassen vor, undzwar beide Male im Jahre 1293 1 ). Für eine Annäherung anKönig Adolph spricht selbst der Umstand nicht, dass, als GrafFriedrich sich hei dem Könige beschwerte, es gingen die ihmvon Kaiser Rudolph zugesicherten 30 Fuder Wein zu Balden-born nicht gehörig ein, König Adolph ihm den ganzen Ertragder dem Reiche daselbst gehörigen Weinberge bis zur Tilgungder Schuld von 476 Mark Silbers verpfändete 2 ). Da dieseSchuld keine private Rudolphs war, sondern auf dem Reichelastete, so lag hierin keine besondere Begünstigung; denn derKönig hatte die Verpflichtung, für diese Reichsschuldaufzukommen, und handelte demgemäss. Weit eher könnte maneine Begünstigung darin erkennen, dass Adolph am 7. Mai(1297 3 dem Grafen Friedrich 3000 Pfund Heller auf die Steuervon Christen und Juden in Landau verschreibt, falls dieseVerschreibung nicht ebenfalls aus einer Verpflichtung desReiches hervorging.

Ueberhaupt scheint Graf Friedrich während Adolphs Re-gierung sich von allem öffentlichen Auftreten zurückgezogenzu haben; als jedoch Adolph von Nassau entsetzt und Albrechtvon Oesterreich (Rudolphs I. Sohn) zum König erwählt wurde,sehen wir Friedrich zu Gunsten dieses seines Neffen Aviederin der Oeffentlichkeit erscheinen. So zeichnete er sich (Avieschon ei'Avähnt) in der Schlacht bei Göllheim zAvischen Adolphund Albrecht (2. Juli 1.298), worin Ersterer fiel, durch seinegrosse Tapferkeit aus 4 ) und Avard auch sofort wieder in

') Boehmer, Regesta Imp. nr. 1G7. 16S.

-) Datum in castris apud Rapoltzwilre XU. Kai. Oct. ('26. Sept.) A. D.1203. S. Boehmer, Reg. Imp. nr. 418.

•') Mone, Anzeiger 1838, pag. 196; Boehmer Reg. Imp. nr. 354.

4 ) Boehmer Bontes Rer. Germ. II, 48S; Lehmann, Chron. Spirense (Francof.1698), Buch VII, Cap. VII nr. 639; Alborti Argent. Chron. in Urstisii Coli. hist.illustr. II. 103.

Brinekmeier, Leiningon 6