Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
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Im Jahre 1290 genehmigt er, dass Albert von Lauternund seine Frau Elisabeth ihre sämmtliehen Güter und Be-sitzungen zu Dittweiler dem Nonncnconvente in S. Lambrechthinter Neustadt für 180 Pfd. Heller als Eigenthum veräussern').Als am 20. Juni 1291 Kaiser Rudolph den wegen Rebellionder zum Reichslehn des Grafen von Hennegau gehörigen StadtValenciennes von ihm ergangenen Rechtsspruch bekundet, wo-nach die Stadt ihrer Gewohnheiten, Gesetze, selbst des Glocken-klanges bei der Versammlung ihrer Vorsteher verlustig erklärtwird, fungiert Graf Friedrich als Zeuge 2 ). Hinsichtlich ihrerVerlobung scheint die zweite Tochter Friedrichs das. Schicksalihrer älteren Schwester getheilt zu haben und nicht zum Zielegelangt zu sein. Im Jahre 1299 nämlich versprach Friedrichdem Bischöfe Emich von Freisingen (aus dem Gcsclilechte derWildgrafen) eine seiner (Friedrichs) Töchter einem Sohne desWildgrafen Gottfried (genannt Raub, eines Bruders des Bischofs)zur Gemahlin zu geben. Da aber Friedrich ausser Agnes(verheirathet mit dem Grafen zu Veldenz) nur noch eineTochter, Mechtild (die nur einmal, 1288 vorkommt) hatte, dieseaber, soweit sich ermitteln liess, unvermählt blieb, so wird sichauch diese projectirte Heirath zerschlagen haben. Für dasVersprechen des Grafen Friedrich IV. verbürgte sich 1299Philipp von Bolanden, Sohn Werners des V. von Bolanden 3 ).

Am 8. Sept. 1300 bezeugen und besiegeln Graf Friedrich IV.und der Abt Johannes von Limburg eine Schenkung vielerGüter des Ritters Conrad des Hübschen und seiner Gattin

') Original (Pergament, lateinisch mit dem Leininger Siegel), in demselbenArchive.

-) Martene u. Durand, Thesaur. I, 1241; Boehmer, Beg. Imper. nr. 1138.

3 ) A. Köllner, Gesch. der Herrschaften Kirchheimbolanden und Stauf("Wiesbaden 1854), pag. 58. §. 20.