21 Friedrich I.
Er folgte seinem Vater in der Regierung. In der weiteroben erwähnten Urkunde von I197, 1 ) worin sein Vater dasCollegiatstift Zell an der Pfrimm in der Mainzer Diöcese vonallen Abgaben, Leistungen etc. befreit, und als Zeugen seineSöhne Eberhard und Friedrich mit aufführt, werden beideCanonici Cellensis ecclesic genannt. Man muss daher annehmen,dass Friedrich, um die ältere Linie fortzupflanzen, in denweltlichen Stand zurücktrat; er erreichte aber, trotzdem er sichvermählte, seinen Zweck nicht, da er kinderlos blieb. Seine2l b - Gemahlin Gertrud überlebte den Gemahl. Friedrich nahm1190 an dem Kreuzzuge des Landgrafen Ludwig von Thüringentheil, wurde vom König Philipp von Schwaben zum Land-vogte des Speyergaues ernannt und verblieb in dieser Stellungbis zu seinem Tode im Jahre 1220. Er besass die FesteLandeck als Reichslelien und die Madenburg.
Er war der letzte Graf aus Ailleiningenschem Stamm. SeineNachfolger sind ohne Ausnahme Saarbriickischen Her-kommens, so dass mit ihm der Leiningensche Mannesstamm voll-ständig erloschen war.
') Mono, Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins (1850) I. 383, Anm. 3;Würdtwcin, Subsid. dipl. T. V. pag. 9.