VI
dann, zur Vermehrung der Schwierigkeit, der eben noch „derJunge" Genannte sich bald nachher in einen „Alten" verwan-delte. Dies ist aber besonders störend dann, wenn (wie das inden uns hier beschäftigenden Familien der Fall) eine grössereZahl von Emichen, Siegfrieden, Reinharden, Friedrichen vor,neben und nach einander erscheint, was die mitunter herrschendeVerwirrung schon allein erklärlich macht. Auch hier könnennur eine Vergleichung der Thatsachen und gleichzeitigen Er-eignisse, mitunter sogar der Name der Gemahlin, namentlichauch die urkundlichen Jahreszahlen Ordnung schaffen. Aberauch diese letzteren bedürfen zum grossen Theile noch derReduction, um Jahr und Tag zu ermitteln und nach der jetzigenZeitrechnung festzustellen. Herrschten doch nicht selten ineiner und derselben Gegend die verschiedensten Jahresanfänge,im bürgerlichen Lehen eine andere Zeitrechnung, als in öffent-lichen Urkunden, wie denn auch durch die Kalenderreformeine wesentliche Änderung in der Zeitrechnung überhauptherbeigeführt wurde.
Sehr häufig sind die Urkunden auch nach, von dem ver-änderlichen Osterfeste abhängigen Fest- und Sonntagen, undebenso von Heiligentagen datiert, welch' letztere, je nachdemderselbe Heilige in verschiedenen Gegenden besonders verehrtwurde, auf eben so verschiedene Wochentage fielen, und derUnkundige dürfte schwerlich im Stande sein, das (keineswegszu den schwierigen gehörige) Datum: „an der vierten Ferienach dem Osterabend 1260", oder „diere Brief wart gegeibenan der Mitte Wochin A r on Sancte Wallburge dags", oder „vfden Mitwochen nach dem zwelften dag Epiphania domini zuLatine nach Christi Geburt vierzehn vnd acht Jahre nachGewohnheit Mentze Bistoms (9. Jan. 1409)", die sämmtlicli indiesem Buch vorkommen, in unsere Zeitrechnung zu bringen.
Höchst bedauerlich ist auch das Missgeschick, dass inden grossen Kriegen, namentlich aber durch die französischen