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Brüder oder Söhne ihrer leiblichen Brüder im Leben Hot und hinterläßet; dannsobalde der Alannesstamm ihres Botern, olso einer der j7s8 im Leben ge-wesenen :c. Brüder domit aufhöret, hat sie und ihre Kinder nichts mehr zu ge-nießen, als was vorstehend bis zur Erfüllung der 500 Thaler bewilliget undgeordnet ist, sondern es gehöret alles denen noch tlorirenden männlichen Lvnnolion, erb- und eigenthümlich zu, denen es in Stirpes in intinitnin zufället zc. ze.
Also haben Wir Bier w. Gebrüdere Uns vereiniget, daß es darbei seineewige Richtigkeit behalten soll, so lange noch Alannesstamm von Unserer Cber-steinischen Neuhäusischen I,iuio vorhanden ist. Stürbe aber dieser Unser Mannes-stamm gänzlich aus, daß kein Manns-Bild mehr vorhanden wäre, so von :e.Unserm den 2H. Gkt. f7j7 verstorbenen sel. Herrn Bater Herrn Christian Ludwigvon Eberstein abgestammet, Sodann verbleibet der also genannte ledige Anfallan alle von Uns, dessen Sieben Söhnen, im Leben verbleibende Personen weiblichen Geschlechts nach denen Stämmen ihnen ausdrücklich vorbehalten :c.
Zu dessen wahrer Urkund haben Wir Bier Gebrüdere dieses ewige Rnmilion-Rnotuin nicht allein selbsthändig unterschrieben und mit unfern Petschaften bestärket,sondern es sollen auch Unserer verstorbenen drei Brüder sämtliche Söhne solchessowohl, als die Töchter w. nach und nach auch unterschreiben und ratilmbiren.So geschehen Harzgerode, den 5. Juni s7^2.
Die mit dem Major und Landdrosten v. Außem vcrheirathete Tochter deö Ober-JägermeisterS Karl Frhrn. v. Eberstein, welche auch nach ihrer Vcrheirathung Einkünftevon der Leinungischen Kupferhütte bezogen hatte, verzichtete 4. Oktober 1768 auf alleAnsprüche an das Berg- und Hüttenwerk zu Groß-Leinungcn und Morungen.
Nr. 133.
. Nachdem zwischen mir Endes unterschriebenen Mnolio verwitbeten von Gussow
gebornen von Rkovstoin wegen derer von einem Siebentheil der Groß-Lein un-gischen Kupferhütte und gesamten Bergwerk, so meinen Herrn Brüdern nachdem im Jahre f72j geschlossenen, von denen damals lebenden sieben HerrnBrüdern von Rborstoin eigenhändig unterzeichneten, besiegelten und im Gberauf-seher-Amte zu Eisleben oonürinirten Erb-Recesse einzig und allein zugefallen, vonmir aber bisher als zum siebenten Theil unter uns Geschwistern gezogenen Ein-künften heute <luty zwischen mir und meinem Herrn Bruder, dein Königl. preuß.Nnjor Herrn (Ärl Rrioäriok von Rbsrstoin, eine freundschaftliche Unterredung ge-pflogen und darinnen von abgedachtem meinen Herrn Bruder aus brüderlicherLiebe und Rstiino zugestanden worden, daß ich die seit meiner Verheirathunggenossenen Revenuen vom siebenten Theil (obwohl solche schon bei meiner Verhei-rathung nach dem unter denen sieben Herrn Brüdern verabredeten und geschlossenenRoooss cle oo. 1721 hätten cossiren müssen, dahero solche auch auf keine Weise zufordern berechtiget gewesen) bis Molmoli 1768 zu genießen haben solle.
Wie ich nun dieses brüderliche und freundschaftliche Verfahren aufrichtig unddanknehmend erkenne; So thu ich auch hiermit auf alle an dem Berg- und Hütten-werke zu Groß-Leinungen und Worringen zu machende oder zu erdenkendeAnsprüche wohlbedächtig für mich und meine Erben auf ewig Verzicht, so daßich so wenig, als meine Erben oder Erbnehmer zu keiner Zeit einigen Anspruchdaran zu machen, ich solche und mich zugleich auf ewig verbinde, wie ich denn auch« verspreche, diesen von mir unterzeichneten Rovers in torin n pro Konto zu Harzge-
rode ausfertigen zu lassen und meinen: vielgeliebten Herrn Bruder zuzustellen.
Groß-Leinungen, den 4. Oetokr. 1768.
(R. 8.) Anuüül von Aussen (am Ende n für m)geborne von Elmstein.
(R. 8.) Allireclit Mnäolpk von Elmstein
als Zeuge in und bei dieser Handlung.