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sich verheirathet :e., vön dein Tage an wird derselbigen ihr vorstehend genossenesTheil oder rntn der Hütten-Ei??künfte ihres sei. Vaters Siebenten Stamm-Antheilsso lange gesammlet, bis sie Fünfhundert Thaler zu ihrer gänzlichen ewigen Ab-findung genossen und völlig bekommen haben. 6) Stürbe aber eine geheirathetcTochter vorher, che sie solche 500 Thalcr vor voll erhalten ?e. hätte mit Hinter-lassung ehelicher Rinder, so treten diese so lange in ihrer verstorbenen Frau UluttcrjUatz, bis mehr gedachte 500 Thalcr erfüllet sind ?c. 7) verstürbe sie aber ohneRinder, so höret mit ihrem Tode alle Dnrtieipution von den Hütten-Einkünftenund aller Genuß, wann sie auch schon die :c. 500 Thlr. nicht voll empfangenhätte, lediglich und eben sowohl auf, als er aufhöret, sobald die 500 Thlr. zu ihrerAbfindung völlig abgctilget sind und sie deren Abzahlung erlebet hat. 3) Stirbteiner der hinterlassenen Söhne Unserer Brüder und hat noch Brüder im Leben, sofället dessen genossene rata an Unfern? üllkieoimmssurischen Ebersteinischen Emilien-Werk so lange auf selbige Brüder, als deren noch welche, oder Söhne davon vor-handen sind, sonder und ohne daß dessen Schwestern daran theil haben oder habenkönnen, ß) Stürbe aber einer unter Uns ohne männliche Erben, folglich der ganzeWannsstamm eines der s7s8 im Leben gewesenen 7 Brüder mit ihm selbst aus,so fället dessen Stammantheil denen noch männlich blühenden übrigen Stämmender Ncuhäusischen Ebersteinischen siÄimlis in Stirpes zu, so lange das jus rspruu-suntutivuis statt hat. so) Daferne aber eine männliche Brauel? der SiebenStamm-Theile ausstürbe oder der Ausgang eines der s7s3 gewesenen Stämme inUnfern Brüder-Söhnen oder Sohns-Söhnen sich ereignete, es verblieben jedoch nochSchwestern, das ist Töchter Unserer Brüdere, im Leben, so fället zwar die Hütten-rata desjenigen, mit welchen? oder wodurch der Nannsstamm ausgelöschet und welchesolcher gehabt und in? Leben genossen hat, in intim tum alsofort mit seine??? Tode denenübrige?? noch männlich-üorireuden und von Herr?? Christian Ludwigen von Ebersteinabstammenden männlichen Brauel?«?? anHeim, sonder daß seine Schwestern im Fall erderen hinterließe, davon das mindeste habe?? oder praeteuälren mögen. Hingegensoll sf) diesen Unserer Brüdere Töchtern, wann sie ohnverehelichet bleiben, nichtsdesto minder der Genuß derjenigen rata, welche sie bereits vor Abgang Dero väter-liche?? Ulannesstamms besessen, noch fernerweit so lange verbleibe??, als sie ????-verehlichet den Ebersteinischen Namen und keinen ander?? führe??. Dens?? aber,so verehelichet sind, bis sie den Rückstand ihrer bewilligten 500 Thaler vollendsbekommen haben, es wäre da????, daß sie zuvor ohne Rinder verstorben sind,sä) Stürbe aber eine Unserer Brüdere Töchter unverehelichet und hat nochBrüder, so fället deren genossene Rata ihren überbleibenden sämtl. Brüder?? zugleichen Theilen anHeim, wenn sie gleich noch unverheirathete Schwestern im Lebe??hatte. Wären aber ihre Brüder noch vor ihr abgestorben und ihres Vater?? männ-licher Stamm damit erloschen, so fället deren vorgedacht genossene rata durchausnicht ihren Schwestern, sondern denen noch blühenden übrige?? Brauel?«?? des Ebcr-steinischen Ulannesstammes seeunduu? Stirpes zu. lH Stirbt eine Unser ver-heiratheten Brüder Töchter, so noch ratio??« der ihr zur gäuzl. Abfindung ver-willigten 500 Thaler einige ratan? Partie?piret und bis zu deren Bou?pl«tiru??ggenießet, ohne Rinder, so fället deren erwähnte rata, so lange sie noch Brüder imLeben hat, auf solche ihre überlebende Brüder zu gleichen Theilen, gleichwie solcherata, sobald diese 500 Thaler abbezahlt sind, selbigen desgleichen sofort anHeimgehet. s5) Sobald aber von ihren Brüdern oder deren Söhnen keiner mehr amLeben, also ihres Vätern Ulannsstamm ausstirbt, fället die Hütten-rata solcherverheiratheten, aber ohne Rinder verschiedenen Brüders - Töchter nicht auf ihreSchwestern, sondern de??? noch blühende?? übrigen Ebersteinischen Ulannsstämmenin Stirpes anHeim, obschon die 500 Thaler noch nicht erfüllet wären. Hinterließesie aber Rinder, nicht eher, als bis selbige Rinder das, was ai? den 500 Thalernnoch ermangelt, vollends empfangen haben. s6) Überhaupt verstehet sich alle dieseBartieipatiou weiteres nicht, als so lange eines verstorbenen Bruders Töchter noch