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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Unseres sel. Herrn Vaters, Herr?? Christian Ludwig s von Eberstein, auf Unfern?Sta???i??hause und Geburts-Schlosse zn Nenhaus erfolgten Todesfall reiflich erwogen,wie leicht es sei, daß eine Kamill« in solchen Abfall des zeitlichen Vermögens ge-rathen könne, daß es dem Alannesstamm an standesmäßigen? Unterhalt gebreche:So haben Wir Unserer Schuldigkeit zu sein ermessen, auf die möglichste Ehrer -halt-, Versorg- und Unterhaltung Unsers so alten Freifränkischen ?c. Alanns-stannues, so viel an Uns ist, ernstlich bedacht und besorgt zu sein, und danncn-hero ?e. in dieser wahren Absicht Uns xs-elo dahin verstanden :c. und bündigstverglichen, das von :c. Unserm Herrn Vater auf Uns verfällete eigenthümlicheBerg- und Hüttenwerk zu Groß-Leinnngcn und Morungen zu einem beständigenFamilienwerk Unsers Nenhäus. Ebcrsteinischen Mannesstamms auf ewige Zeitensolchergestalt zu widmen, daß Unsere männliche Nachkommenschaft davonetwanigen Unterhalt beständig haben könne.

Zn dieser treulichen Absicht und zu diesen? Ende haben Wir fämtl. Ge-brüdere Uns sogleich darob mit Unserer Frl. Schwester Mxllulenvii Lllsnbetbvon Kllörslein bündigst aus de??? Grunde verglichen, daß Wir selbiger SM Thalerdavor bezahlet, hingegen sie vor sich und ihre Erben daran auf ewig röimnoiret hat.

Gestalten nun in Kraft Unserer vorgedachten Widmung und voi? alle?? 7 Ge-brüder?? festgestellten llclkieommissarischen Aussetzung solcher Mki'slsmischen Hütteund Bergwerks zu Lein- und Alorungen zu eine??? ps?'p«t.n?rlichen Kamillen-WerkU??serer Neuhäus. Ui??i« und Kberslsinischen AIan??essta??????es dieselbige

I. ???it kei??er Ehestiftung oder Witthum ii? E?vigkeit bcsch?veret werden :c.ka??i? Dbschon einem jeden Vater unter Uns unbenommen bleibet und er wohlbefugt ist, seine Söhne p«r Isstamsutum dahin zu verbinden, ihrer Alutter, so langesie als Witwe lebet, und von ihm Alannsstamm vorhanden ist, etwas Gewissesjährl. abzugeben ?c.

II. Keine Eberstcinische Tochter daran einiges Erbe oder cigenthümlichTheil zu gewartcn hat, wann auch schon ihr Vater sonst nichts hinterließe. Esbleibet jedoch jeden? unter Uns frei, per löstamsuluu? seinen Söhne?? aufzuerlegen,ii? wie weit er seinen Schwester?? einigen Genuß und Theil voi? de?? Einkünftenseines Hütten-Stammtheils gönnen und baar zukommen lassei? soll.

III. Keine hinterlassene Schulden ?c. diese I'Kmillcm-Hütte und Bergwerkeigentlich alllemen, noch selbige damit beschweret werden kann:

So hat es zwar dabei nochmalen sein erviges ?mveränderlichcs lläkieomnlls-syrisches Verbleiben.

Gleichwohln, da nach Absterben Unsers sel. Bruders, des Herr?? Gber-Zäger-meisters Xai'lls von Merswin zu Dillenburg, Wir seiire in? Leben vcrbliebeire6 Gebrüdere dessen damalige Umstände ?c. angeschen und ii? Betracht gezogen, daßl) seine Witwe und 4 Töchter nicht sullÄsUren könnten, wann Unser allerseitsbei Unserer anfängt. Widmung von f7s3 und f72f geführten Absichten gemäßdessen 3 Söhne den Genuß seines Siebenten Stamm-Antheils ai? Unserer Kamill«??-Hütte nur allein haben sollten; 2) daß die vor? dessen beiden Gemahlinnen baarausgezahlt bekommene, von ihn? empfangene und zu seinen? Behuf verwandteEhegelder wiederbezahlt und i'ksMnii'et werden :c. müssen. Und dannenhero mitUnser??? ältesten Herrn Bruder, den Grafen, als natürlichen und bestätigtenVormund dessen sämtlichen hinterlassenen Kinder, Uns dahin brüderlich w. ver-standen, daß ?c. einstweils und ohne LonsSM«??? alle von dieses Unsers seligenBrnders Siebenten Stamm-Antheil solch Unseres Kamills??-, Berg- und Hütten-Werks fallende Einkünfte ?c. auch dessen vier Töchtern zugleich nebst ihren dreiBrüdern, so lange, als sie den Ebersteinischen Namen führen, mit zu gutekommen und zu sieben gleichen Theilen genießen ?c.

Wie nun Ausgangs des s736. Zahres der zweite abermalige tödtliche Hin-tritt Unsers Bruders Herr?? Ober-Amtmanns Krnst llinlllll'8 von Kbsmt,«??? er-folget, habe?? Wir übrig verbliebene Gebrüdere durch ?c. alle dabei vordringende