Nr. 131. Wergseich wegen der auf des Hrafcn Krnst Ariedrich v. OberstemHrund und Woden neu erbanten Külte vom 18. Inli 1730.
Kund und zu wissen sei hiermit, daß wegen der neu erbauten Schmelz-Hütte allhier zu beständiger Aufrechterhaltung der brüderlichen Harmonik und gutenVertrauens zwischen dem Herrn Grafen von Eberstein vor sich, seine Erben,Erbnehmen und männliche Nachkommen an einem Theile und seinen sämtlichenHerren Brüdern, ihren Erben, Erbnehmcn und Nachkommen am andern Theilevoriezt und künftig aus brüderlicher Liebe und damit sie ihrem Herrn Bruder dies-fallsige LuKstuotion machen möchten, nachfolgender unwiderruflicher vergleich wohl-bedächtig beliebt, verabredet, getroffen und vollzogen worden.
Nämlich es geloben und versprechen hochgedachte sämtliche Herren Gebrüdervon Eberstein vor sich, ihre Erben und Nachkommen, ihrem heißgeliebtesten HerrnBruder, den: Herrn Grafen s) von der Hütte die f000 ff. Weißnischer Währung,worvor dem Herrn Grafen die Leinungischen gesainten Gärten in der Theilungan- und zugeschlagen sind, zu boniüoiren, jedoch daran abzurechnen, was nach ge-haltener diesfallsiger Berechnung selbiger etwa der Eomniuu verwandt sein möchte,den Rest aber entweder baar zu bezahlen, oder bis zur Abzahlung jährl. auf Gsternzu verintsvkssiren, gleichwohl sollen solche gesamte Gärten nichts desto wenigerdem Herrn Grafen und dein Amte allezeit in unstrittigem und unbeschränktemBesitz, Gebrauch und Genuß eigentümlich verbleiben und daran in Ewigkeit keinAn- und Zuspruch gemacht werden, sondern auch 2) ihme, dem Herrn Grafel,, zun,«ouluxemkut alljährlich 60 Thlr. baares Geld von der Hütte Schlußgnu,'0,1 Renn-„iseki'k zu bezahlen und damit s7os anzufangen und also forthin ... zu conti-„uiren. Sollte der Hr. Graf mit Tode abgehen, sollen diese 60 Thlr. dessen Hr.Gemahlin so lange sie lebet unverwcigerlich alle Jahr gezahlt werden.
3) Bei der alten Hütte ein Rost Haus zu bauen und allen Kupfer- und Spur-Stein daselbst zu rösten. Baß die jährl. 60 Thlr. auf den Hall, wenn Lciuungei,über kurz oder lang von den, Herrn Grafel, von Eberstein ab- oder sonst in andereHände kommen möchte, gänzlich esssiren und die 1000 fl. wegen der Gärten derbrüderlichen Eommun wieder anHeim fallen sollen, ö) So bedingen sich auch dieHerren Gebrüder von Eberstein, daß daferne sie etwa über lang oder kurz belieben sollten,die Hütte auf den alten Hüttenplatz jenerseits Leinungen zu legen, daß so-dann dieses ganze Duetnm nicht nur allein gänzlich kkssiren soll, sondern es ver-bindet sich auch der Herr Graf vor sich und seine Erben, bei solchen, Halle die1000 fl., wann sie ihn, wirklich bezahlet oder bonitioiret wären, entweder baarwieder,,,i, in eommunkm mussum zu zahlen oder sich von seinen Revsnnkn llkkonr-Kren zu lassen, auch bis zu völliger Vergnügung mit 6 pro Cent zu verintorsssiren.Dahergegen rknuneiiret der Herr Graf von Eberstein vor sich, Dero Erben undErbnehmcn allen und jeden Ansprüchen wegen der neu erbauten Hütte, sie mögenNamen haben, wie sie wollen, gänzlich, und will nun und nimmermehr von dessengeliebtesten Herren Gebrüdern dieserhalb etwas weiteres pruktsncliren.
Wie nun allerseits Hoch- und Hochwohlgeb. Herren NrunsiKknten mit diesenwohl zufrieden, so rsnnneiiren sie allen und jeden Hierwider laufenden Rechtswohl-thaten tum in ^sners guum in spkkis. Au dessen wahrer ilrkund ist dieser Erb-vergleich von allerseits Intkrksskntsn eigenhändig unterschrieben und besiegelt inllnpio ausgefertigt worden. So geschehen Groß-Lcinungen, den f3. 3„Iii s720.
Graf Ernst Friedrich, Anton Gottlob, Christian und Wilhelm Gebrüderv. Eberstein treffen zu Gunsten ihrer Nichten über ihre Kupferhütte folgende Ver-abredung:
Nr. 132.
Am Namen der Heil. Drei-Einigkeit sei hiermit kund und zu wissen: NachdemWir sämtl. Sieben Obersteinische Gebrüdere Neuhäus. Stammes, sowohl die,so allbereit verstorben, als die Wir nach Gottes Willen noch bei Leben sind, „ach
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