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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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die Session der aus dieser Beleihung dem Broscinauu u. Sons, zustehenden Rechte ansich zu bringen und sud ckalo den 22. Nov. IL72 beim Bergainte zu inuthen.

Gleich nach der Requisition des Lein- und Morunger Bergwerks machte der Feld-marschall v. E. aus einer besonderen Vorliebe für dasselbe mittels eines von einemNotar suli ckacko Neuhaus den 19. Dez. 1673 in ein Notariats-Jnstrument gebrachtenund von ihm selbst vollzogenen Aufsatzes es seinen Kindern zur Jncumbcnz, das vonKersenbruch, Brosemann und den Mcpcr'schcn Erben acquirirte Bergwerk nach seinemTode, es koste was es wolle, fortzubauen und nicht etwa ins Freie fallen zu lassen.Dasselbe sollten nach seinem Tode seine Söhne und Töchter zugleich behalten; nach einembrüderl. und schwesterlichen Vergleiche aber wurde es den: Stammvater der NeuhäuserLinie Christian Ludwigen v. Eberstein allein überlassen, welcher, nachdem er seineGeschwister und Miterben abgefunden, dasselbe nebst der Kupferhütte zu Leinungcnunterm 12. Nov. 1677, 12. Juni 1678, 31. Juli 1685 und 1. Nov. 1687 auch fürsich allein muthete.

Christian Ludwig v. Eberstein besaß das von seinem Vater per eossionom litmloonoroso acquirirte Lein- lind Morunger Bergwerk bis zu seinem am 24. Okt. 1717erfolgten Tode. Er machte seineil 7 Söhnen (Ernst Friedrich, Wolf Dietrich, Karl,Anton Gottlob, Ernst Rudolf, Christian und Wilhelm) und Erben ebenfalls zurPflicht, das Bergwerk fortzubauen, welche den Wunsch des Vaters auch dadurch erfüllten,daß sie 1718 und 1721, wie die Erbrezesse v. 13. Juli 1718, Z 14, und v. 19. Juli1721, § 8 des mehreren besagen,die Leinungische Kupferhütte und gesamteBergwerk zu einem Kommun-Werke der Eberstein'schcn Familie beständig destinirten,und zwar solchergestalt, daß alsdann aller der Überschuß in so viel Theilc, alsBrüder oder Brüders-Söhne i. «. Ltirpos vorhanden, die allemal in Llirpss, nichtaber in dupitn snoeockirsn, eingetheilet und jedem davon seine Data davon abgefolgetwerde."

Dieser Vertrag wurde unterm 22. Januar 1722 vom damaligen Obcraufseherder Grafschaft Mansfeld Christoph Dietrich v. Bose, der laut seiner Instruktion alleHkAg-lia. subliiniora Dlootornlia, und auch das rkKnls inalallienin verwaltete, auchselbst Ober-Berghauptmann der Grafschaft Mansfeld war und qua lalis Besoldunggenoß, konfirmirt. Daß die aus den 14 u. 8 der Rezesse von 1718 u. 1721ausgezogenen Worte eine Disposition eines iiäsieonnnissi tneiti enthalten, giebtder tenor vordornin und ist keinem Zweifel unterworfen. Daß ferner diese Dispositionauch oontrn oroelitorss galt, begründeten die Rechte und Verfassung in den kursächs.Landen.

Auch beschlossen diese Gebrüder v. Eberstein, die Kupferhütte zu Groß-Leinungenzu erweitern und einen neuen Schmelzofen anzulegen, wie auch die Kohlen-Schuppenvöllig decken und in Stand setzen zu lassen; endlich, um eine gute Versorgung der Berg-und Hüttenlcute zu erzielen, eine ordentliche Faktorei zu Groß-Leinungen zu errichten.Nach Erhebung des Lein- und Morunger Berg- und Hüttenwerks (1673) wurde einenach Morungen zu liegende Stätte zur Hütte gebraucht (wird in den Bcrg-Generaltags-Aktendie Morung'schc Hütte über Leinungen" genannt). Nach des FeldmarschallsTode aber ließ sein Sohn Christian Ludwig die den Amtsbesitzern eigenthümlich zu-stehende Ober-Mühle am Hütten-Teiche zu einer Schmelzhütte einrichten. Er hatteam 12. Juni 1678 die Beleihung auf 2 Rade Wasser erhalten und zuerst nur miteinem Feuer geschmolzen, 1688 aber noch ein zweites angerichtet. Als 1730 die 7 Ge-brüder v. E. Neuhäuser Linie eine andere nach Drcbsdorf zu liegende Kupferhütte inLeinungen auf zu diesem Behuf erkauften Privat-Äckern erbauten, blieb der Fleck, aufdem die vorige Hütte gestanden, ein sämtlichen Erben Christian Ludwig's v. E. zustän-diges Grundstück nebst den darauf stehenden Gebäuden.Da diese aber nicht mehr zuBehuf des Bergwerks gebraucht wurden, so wurde die Ölmühle daraus gemacht, die-selbe an Ölmüller verpachtet und in der Weise genutzt, daß die gemeinschaftl. Offiziantcn

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