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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
319
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daß er mir wegen meines Rentfl. von der obgemeldten Lumina itzt s000 fl. undferners alle Jahr etwas möchte zahlen lassen, damit ich auch einmal zu dem Allei-nigen gelangen und für meinen großen Schaden, so ich wegen der Herrn Grafenerlitten, hierdurch zu meiner Ergötzlichkeit hinwiederum gelangen und kommen möge.Solche hohe Aurfürstl. Gnade bin ich hingegen mit unterthänigsten, gehorsamstenDiensten zu erwirken lebenslang pflichtschuldigcrmaßcn bereit. Dutum Neu Hausden 30. ^)uli X11110 sööß.

Ew. Aurfürstl. Durchl. unterthänigster, gehorsamster Diener

Ernst Awrerltt von Gberstriu.

Aus des Feldmarschalls E. A. v. E. beiden Schreiben hatte der Kurfürst JohannGeorg II. ersehen, daß der Bergbau im Mansfeldischcn fast ganz ins Stocken gerathenwar. Durch sein im Druck öffentlich emanirtcs Patent ct. <1. Dresden 20. April 1671fiel nun das ganze Mansfeldische und Eislebische Bergwerk, wie solches in den denGrafen zu Mansfeld ertheiltcn Lehnbriefcn und der alten Bcrggrcnze enthalten, insFreie, jedoch daß dem Rathe zu Leipzig rssp. für sich und als Esssioimrii an-derer auf besagte Bergwerke hypothekarisch konscntirte Gläubiger der rssp. Xte und XXtevorbehalten wurde!

Hiermit thun kund rc. Demnach Wir erwogen, welcher Gestalt das uralte löbl. Bergwerkin großen Ab- und fast gnnzl. Untergang gediehen zc.; Als seind Wir, wie solchem Unser» Lehen-Stück wieder aufzuhelfen bisher« auf alle ersinnliche Mittel und Wege bedacht gewesen, aber be-funden, daß weder den Grafen bei gegenwärtigem ihren Zustande die Wicdcrerhebnng wohl möglichen,noch der Rath zu Leipzig weiter etwas dahin erlegen und den Anbau fördern wollen. Undbesagter Graf hintcrortischen Ein Fünf-Theils sich erkläret, wie sie ihres Orts zufrieden undgeschehen lassen wollten, daß von nun an das ganze Mansfeldische und Eislebische Bergwerk,wie solches in denen oon Uns den Grafen ertheillen Lehnbriefen und der alten Berg grenzebegriffen, mit zugehörigen Stollen, Schächten, Halden, Steiger-Hütte, Hütten und Hüttenstätten,Wasserläufen, Wegen und Stegen, wie es vormalcn in die Herren- und Erbfcuer oder Theilcingctheilet gewesen sc., dergestalt ins Freie kommen, daß jedermänniglich, Ein-und Ausländischenohne einige Verbindung sich bei der Grafschaft seßhaftig zu machen nachgelassen sein soll, gleich ansandern Bcrgstätten sein Heil zu versuche» sc.

Jngleichen der Rath zu Leipzig ihre Erklärung gethan, daß sie wegen ihres habendenRechtens und Hypothek ans solchem Bergwerk keinem bauenden Gewerk hinderlich sei» oder denBergbau wehren wollten :c,, Sich allcine vorbehaltende, nach Ablauf 4 bis 5 Jahr, binnen welchendie Zehcntgebührnis zu Aufhebung derer Stollen verwendet werden sollen, den Zehentcn oder dasZwanzigste nach Gelegenheit der Ausbeute und Zubuße auf ihren verpfändeten und in Rossesshabenden Antheilen des Bergwerkes von denen gemachten Kupfern und Silbern in Abschlagihrer in lignicko bestehenden Forderungen und ihr erlangtes Unterpfand auf den Fall, wann etwadie Gewerken sämtlich wieder aufliefen und das Werk aufs neue erliegen blieb w.

Gleich noch dem Erscheinen dieses Patents schrieb der gräfl. Roth Johann ChristophBroscmann, der 1659 mit den Bergwerken im Amte Morungen beliehen worden, andie kursächs. Berg-Kommissarien:

E, E. zc. ersehen aus beigefügtem Original sc., welchergestalt ic. Christian FriedrichGraf zu ManSfeld mich und Dousorten mit den Bergwerken im Amt Morungen beliehen gehabt.Ob nun wohl wir alsobaldcn auf Gott und Glück eingeschlagen, auch Kübel und Seil eingeworfenund uns die Erwältigung des Werks ein Ehrliches kosten lassen, auch nach Hintritt Sr. hochgräfl.Gn. (I 1666) zu rechter Zeit die Muthung erneuert haben: so haben wir doch die Soche zusolchem Ufstand nicht bringen können, daß wir unsers Unkostens gesichert gewesen wären. Wannaber nunmehro kund und offenbar, daß auf gnädigste Sorgfalt Sr. Kurfürstl. Durchl. zu Sachsendie Mansfeldischcn Bergwerke ins Freie aufgelassen werden: Als habe nicht vergeblicher Vigilanz:zu sein erachtet, bei E. E, sc. die Morungischc und Leinungische Revier auf allerlei Metall, Erzund Mineralien vermöge Lehnbrief vor mich und Eonsorteu gebührend zu muthcn mit dienstl. Bitte,Isierüber Muthzettel zu ertheilcu die zulängliche Veordnung zu thun, daß von küuft. Bcrgmeistcr,Bergvoigt oder andern Beamten die Bestätigung erfolgen möge :c. Datum Eislcbcn den 12. Mai^eo. 1671.

Hierauf erließen die kursächs. Berg-Eommissarii wegen Joh. Chr. Broscmann anBergvoigt folgende Anordnung:

Den 12. Mai 1671 dorn 7. uromsrickiana hat Herr Johann Christoph Broscmann ncbenstseinen Lonsorten bei uuS, den kurfürsU. Commissarien, die hierin enthaltene Muthung über dieihme vormals von I. Gr. Gn. Herrn Christian Friedrichen am 18. Sept. 1659 verliehene