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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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daß sie sich in dies kleinere Werk, bei welchem ohne das alles noch auf dem Glückbestehet und sie daran kein beständiges Recht haben, nicht mischen oder steckenwerden. Gleich wie diese nun kein beständig Recht, dem Anbau zu widersprechenhaben, so wenig, gnädigster Aurfürst und Herr, wird auch die Gewerkschaftdes Wansseldischen und Eislebischen Bergwerkes vorschützen können, denn H) wirdhierdurch ihnen ihr Bergwerk nicht entzogen, zumal weil ich mich verobii^iretmachen will, daß keiner, der auf den Wansfeld- oder Eislebischen Bergen ietzoin Arbeit stehet, soll von mir in Arbeit genommen, sondern die sich von andernbenachbarten Grtern angeben möchten, hierzu gebrauchet werden; 5) was denAohlenkauf betrifft, wird ihn der Anbau des Leinungischen und WorungischenBergwerkes ietzo nicht stören, weil nicht allein in der Grafschaft Wansfeld, sondernauch in andern benachbarten Gras- und Herrschaften viel Tausend Acker Holz zubefinden, daß daher, wenn gleich das Eislebische und Mansfeldische Bergwerk invölligein K88ö stünde, solche in zwanzig Iahren nicht würden verbraucht werden,und nach diesen würde an solchen auch kein Mangel sein, weil das SangerhäusischeBergwerk ietzo gänzlich darnieder lieget und also die Gehölze, so vormals zu diesemverbraucht, in das Wansfeldische Bergwerk können verwendet werden, ja vielmehr6) wie denn die ietzo nichts nutzenden Hölzer, in welchen mehr durch Windsallzunichte gemacht als verbraucht wird, durch den Anbau solchen Bergwerkes könnenzu nutze gemacht werden, welche sonst noch lange Jahre, sonderlich weil sie vonder Mansseld- und Eislebischen Hütten sehr weit entlegen und die Anfuhr derAohlen dahin näher und mit geringer« Aosten haben können, ungenützet müssenstehen bleiben, inaßen ich dann bis anhero mit Schaden erfahren müssen, daßweil ich die Amter Leinungen und Worringen innen gehabt und dessen Nutzungemehrentheils aus dem Holze doch bestehet, mir wegen Abgelegenheit die Gewerk-schaft des Wansfeld- und Eislebischen Bergwerkes nicht einen Stock abgekauftund also auch nicht einen Gr. zu lösen gegeben. Und wann man nur dieseseinig überlegte, wie durch den Anbau des Leinungischcn und Worungischen Berg-werkes mehr das bonum publicum, als meinen Nutzen und Wohlfahrt befördertwerde, sollte man solch Vorhaben mehr befördern als hindern; denn 7) hierdurchdas nun über Menschengedenken ouäue liegende Werk wieder erhoben und dergleichsam verborgen liegende Schatz unter die Leute gebracht und also nicht wenigdie ietzo schlecht befindliche Nahrung verbessert, verhoffentlich 8) hiermit Sr. Äursürstl.Durchl. hohes iutörssse in dem befördert, daß, wann der Anbau seinen Fort-gang erreichete, von den benachbarten Grten das Volk in das Aull Leinungenund Worringen sich begeben und allda seine Nahrung suche, wordurch danndie Landesfolge verstärket und die Einkünften an Haus- und Tranksteuern vermehretwerden, welches man an dein einigen Dorf Worringen, so, weil das Bergwerkgelegen, als sonst ein nahrungsloser Grt fast ganz öde worden, verhoffentlich inkurzer Zeit verspüren sollte. Daher dann die gesuchte gnädigste LloneösÄon denkurfürstl. Lehnbriefen vielmehr gemäß, als zuwider sein wird, indem dieselben dochdahin sämtlich zielen, wie die Lehenstücke in Besserung zu bringen, als deren Tin-künsten zu schmälern. Hingegen muß ich erwarten, was das Glück geben und obsolch Bergwerk die Aosten oder noch einen Uberschuß zu Befriedigung meinerWansfeldischen Schuldsorderung abwerfen thuet, und also auf ein Ungewisses meineHoffnung setzen, dadurch keinem geschadet wird. Derowegen denn solches alles Sr.Äursürstl. Durchl. nach Dero hocherleuchteten Äursürstl. Verstände wohl zu über-legen gnädigst geruhen und darauf zu Deroselbst eigenem und des Landes Besten allerEinwurf ungeachtet, gnädigst eouosäiren und nachgeben werden, daß ich das ouäueliegend Leinungische und Worungische Bergwerk hinwieder anbauen und zumstände bringen mag, wie ich dann darum und daß hierüber mir und ineinen Erbenzu Versicherung gnädigste Louesssiou ertheilet werde, bitte. Sollte ja über Ver-hoffen mein billig mäßiges Petitum keine statt finden, so ersuche Ew. Aurfürstl.Durchl. gehorsamst, Dieselbe wollen gnädig geruhen, dem Gberaufseher anzubefehlen,