Als hierauf der v, Kerscubruch, Broscmann und Meyer zu bauen anfingen, be-schwerte sich darüber der Rath zu Leipzig und bat um Einhalt bei dem Obcranfsehcrvon Selmnitz, welcher auch dem Kurfürsten Bericht erstattete, unterdessen aber durchdes General-Feldmarschalls v. Ebcrstcin Amtmann Östriuger den Bergarbeitern Inlnbi-bion thun ließ.
Die Grafen Hans Georg und Peter Ernst zu Mansfeld hatten das eineII/2 Fünftel Mansfeldischen Bergwerks, welches später der Rath zu Leipzig verlegteund innehatte, dem Christoph v. Stammer und dessen Kreditoren ccdirt, unter welcheder Überschuß des Bergwcrks-Ertragcs vertheilt wurde.
Auf diesem Bergwerke hatten auch Wolf Dietrich v. Ebcrstein und dessen NeffenHans Georg und Hans Heinrich v. Eberstein wegen für die Grafen geleisteter Bürg-schaft noch an 20 000 bis 21 000 fl. stehn und zu fordern (wie durch Nrthel undRecht in kursächs. Appellation zu Dresden erkannt worden) und hatten deshalb auchAnspruch auf Auszahlung des Überschusses des Mansfeld'scheu und Stamm er'scheuRcntgeldes nach Verhältnis ihrer Forderung. Dieser ihnen zukommende Antheil andem jährl. Überschüsse dieses Bergwerks-Ertrages sollte ihnen am Petri- und Pauli-Markte zu Naumburg durch den Kurator der Stammer'schen Kreditoren, Vv. Joh.Dcnert, Syndikus der Stadt Magdeburg, ausgezahlt werden.
Nr. 126. Memoria? des Manfetttißeil vndt Stammerihen Kentguldens.
Es hatt Wolff Ditterich von Ebcrstein, Neben seinen vettern Hans görgenvndt Hans Heinrichen von Eberstein, wegen Burgschafft vor die Hochwohll gcborne,graffcn vndt Herrn Herrn Hans georgen, vndt Herrn pkt-sr Ernsten, graffenzu Niansfeldt, vff den Einen Andertt halb funfteill Nkansfeltißen Bergkrvergks,Welches die Herrn Graffen, Ehristoff Stammeru Seligen, vndt seinen Erstäboren,Estärebb vndt Abgethreten, zufodern haben, welches Bergkwcrgk itzo Ein EhrucsterHoch vndt Wohll weißer Natt, der Statt LeibZigk vorlegett, vndt Ihne haben,den vber schoß, So das Bergkwcrgk dregett, Wirdt vnder die Semptliche, Stam-rische Evklitorkn Auß getheillett, Darauff gedachte von Eberstein, zu Ihrendheill noch vff den Bergkwerge stehen, vndt zu fodcrn Haben, vndt von den Ntanss-felttißen, vndt Stammrißen Rendtgulden, bezaltt werden muß, vndt durch vrttelvndt Recht jn Ehurf. S: Appellation zu Dresten zu Erkant worden, noch vff20 000 oder 2(000 fl. sich belauffen thutt, vndt Iarlichen vff pakri) vndt paulli)margk zur Naumburg?, was der vber schoß des Rcntfl. dreget, Auß gezaltt wirdt,Durch der Stammerischen Erstäkoran Eurutor, Ovowv üoliunn Dsnövtt jtzo L^nbien^der Statt Akagteburgk, nach Iden seyne Summa sich thutt belauffen, AußgeZaltt wirtt.
Vgl. des Staatsarchivs Magdeburg Thüringische Kopialbücher:
166l Bescheid in Sachen der Witwe Hcinrich'S v. Eberstcin, welche nach dein Tode ihresVaterS Christoph Stammcr Anrechte an Bergwcrks-Rcntcnguldcn beansprucht hatte, die Christoph aber1572 an seine Gläubiger abgetreten. ES soll ihrem Ansuchen gegen das Interesse der Gläubiger nichtstattgegeben werden.
Nr. 127.
Lsinrivb von IZdsrstein's IVittdsn ist vff Ihr anhero gelangtes supptieiren hinwieder zu-uermelden beuolhen worden, wcill ihr Datier CIrristotk Ltnmmsr all sein Recht, so ehr an dentlcansfeldschen Bruckweege zu fordern, seinen Gläubigern alo. 72 mit Lhurf. Lonscns abgetreten,so kan man Ihrem suchen, daz sie »cmblich von Rentzsch Ihre fordcrung erlangen mächte, dendaran verwiesenen gläubigem zu nachtheil nicht stadt geben. Den tp Juni l60l-0op. v. lsoz, bot. PS.
1616 V8- An den Ober-Aufseher der Grafschaft ManSfcld. Der Msrslsinischcn ZZ0t,rvs sollRechtshülfe gewährt werde» gegen 0nrt von Dretis zu .Erlern (verm. mit Wolf Dietriches v. Ebcr-stcin Schwester: Anna Maria), welcher der genannten Witwe v. Ebcrstein und ihren Söhnen und IVollDlstriob von Merstein wegen einer unberechtigten und noch streitigen Schuldfordcrung zu deren Un-