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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Köningen ss. oben S. s^v) nebst seinen? Vetter Graf Daviden, dessen männlicheLinie nun ganz abgestorben, die Morung'sche Bergwerke gleichfalls nebst andernRegalien ausgezogen und bedinget, über das auch bei jetzigen erschöpften Büttelnund klammen Zeiten mit Erwältigung der Bergwerken und Beförderung der Ma-nufakturen der Ehre Gottes, dem Geineinen Wesen und Besten und Anrichtungder in diesen Landen, so viel die Bietalle und Mineralien-Arbeit betrifft, fast un-bekannten Lonnnöveikn in viel Wege gedienet werden kann: Als haben Wir ihremuntcrthänigcn Luchen gewierige Statt finden zu lassen und zu Erwältigung undSuchung der Bergwerk-Mineralien und Zugehörlichkciten Unsere gnädigste Ver-günstigung zu geben nicht umhin gekonnt noch gewollt. Reichen und leihen auchkraft dieser Vergünstigung ihnen und ihren Erben zu rechtem Berg- und Erblchn,so viel Wir dessen befugt und Wir von Rechtswegen thun können und vermögen,nämlichen.- Einen Erb-Stollen, wo er zu ihren? Besten aufs Bequemste inUnser??? Amt Morungen mit denen Mund-Lochen anzusetzen sein möchte, des-gleichen Lichtlöcher und Schächte, so viel deren nöthig, auch Auerschlägeund Feldörter in Hangendes und Liegendes, auf Gänge und Flöze aller Me-tallen und Blineralien, als sie mit de??? ganzen Bau über und durchfahren undWege machen werden, wie auch dazu nöthige Hütten-Pochwerks- und Ma-nufaktur-Stätten ii? allerlei Art samt Wasser, Wehren und Wasserläufen,wo die in den Amtern Morungen und Lcinungcn zu finden und anzurichten,mit gesamt den Berg-Gerichten an Personen und allen Grten, so diese??? Berg-werk verwandt und zugehören, solches alles zu Beförderung und Erhebung desBergwerks und ihres und gemeinen Nutzens Beste?? nach ihre??? Belieben anzu-fangen, auf- und anzurichten, zu besitze??, zu nutze??, zu genieße?? und zu gebrauchen,wie solches Bergwerks Herkommen, Gewohnheit und Rechten gemäß ist.

Dargegen sollen sie, ihre Erbe?? und Nachkommen Bnsere getreue Manne undLehnleute sein und der Unsrigen Schaden warnen und wehren, auch D. Aaiserl.Majestät und den? Rur- und Fürst!. Hause Lachsen treu und hold sein und in8???nn?n alles thun und lassen, was getreue??, aufrichtige?? Lehnleuten und Berg-werks-Gewerken eignet und wohl anstehet. Insonderheit solle?? sie von alle?? Me-tallen und Mineralien, so sie durch göttl. Legen in diese??? Bergwerk erbaue?? undzu rechten? Aaufmannsgut machen werden, Bns den zehnten Eentner und diezehnte Mark der geseigerten Lilber und Gold, oder, da in den? ersten Schmelzensich Lilber oder Gold ohne Leigerung gäbe, vermöge des alten Hauptvertragsäs uo. sH3^ de??? Rur- und Fürstl. Haus Lachsen die Hälfte, Bns aber nur dieandere Hälfte des Zehents ohne Weigerung absolgen lassen. Jedoch daß dieseZehentung sweil Wir abgedachten Gewerkci? mit Bau- und Aohlen-Gehölzen nichtförderlich sein können) nach de??? ersten Schmelzen allererst nach Vcrfließung DreierJahre, welche Wir ihnen zu besseren? Anbau des Werks als Bcfreiungs-Iahrehiemit koncediren, ihren Anfang und nicht eher gewinne. Wie da???? auch nachVerfließung der oen Freijahre abgedachte Gewerken, ihre Erbe?? und Nachkommenschuldig sein sollen, daß zu Beförderung der Ehre Gottes, Erhaltung Airch undSchulen, Hospitals, Gericht, Gerechtigkeit und Rechten, vier Erb-Auckes oderein Stamm jdas ganze Werk in s23 Ruckes oder 32 Stämme getheilt) frei ver-bauet und in einen darzu verordneten Aasten, dazu Wir einen und die Gewerkenden ander?? Schlüssel haben sollen, gesammlet und ohne Bnseren Vorbewust nichtsdaraus vergeben, sonder?? in Einleg- und Aushebung jederzeit fleißigs Verzeichnisund Rechnung gehalten werden. Dabei Wir sie und ihre Erbe?? jederzeit gräfl.schützen und kurfürstl. sächs. gnädigste?? Aonsens der Gberlehnherrschast halberförderlichst auszubringen schuldig sein wolle??. Jedoch daß die Lehen, so oft die zuFall kommt, gebührlich gcsuchet und diesfalls gehörige Schuldigkeit geleistet werdensolle. Alles treulich sonder Gefährde. Dessen zu wahrer Brkund haben Wir Bnseigenhändig unterschriebe?? und Unser gräfl. Siegel Vordrucken lasse??. Signal?????Schraplau am s3. September 3,0. s65ß.