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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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313
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Nr. 125.

Wir Christian Friedrich Graf und Herr zu Mansfeld w. bekennen, daßfür Uns erschienen sein die Edle, Chrenveste, Hochgelahrte und Achtbare, Unsereliebe getreue Burggraf, Rath und Bediente Gerlach von Kersenbruch, JohannChristoph Brosemann und Veit Meyer, zu erkennen gebende, wie sie samtund sonders gesonnen wären, auf Gott und gutes Glück mit Unser, als einigenDropristg-rii ksnälllis, gnädigen Verwilligung Bergwerke auf allerlei Metalle undMineralien in Unfern Amtern Morungen und Leinungen, soweit sich derenBezirk und Grenzen erstrecken, zu suchen und zu bauen, unterthänig bittende, Mirsie mit solchen Bergwerken und Mineralien samt andern Zubehörungen, alsSchmelz-, Kupfer-, Seiger-, Messings- und Draht-Hütten, wie auch Hochwerkstätten,Wasser und Wasser-Läufen und in Lumina, mit allein, was zu Beförderung desBergwerks und davon rührenden Werken und Manufakturen gereichet, in Gnadenzu beleihen geruhen möchten.

Ob wir nun wohl Uns aus etlichen vor diesem ergangenen berichten

lassen, daß vor etwa fünfzig Iahren fast dergleichen Ansuchung geschehen, auchvon Unsern wohlsel. Herren Vorfahren des Mittel- und Hinter-Orts, die Wirnun allein vspvasssiitürsii, bis auf gnädigste Katükeatiou Sr. kurfürstl. Durchl.Muthzettel und Lehenbrief ertheilet worden, aber von damaligen kurfürstl. sächs.Herren Rüthen die gnädigste KaMeation dessentwegen diffikultirt und geweigertwerden wollen, ob sollte etwa eine unzulässige Separation der gemeinen Mans-feldischen Bergwerke hierunter stecken. Jedoch weilen aus andern .4.eil«. Voeumsußis,alten Briefschaften und andern beglaubten Nachrichtungen Uns zur Genüge undhandgreiflich rsmoimtriret worden, daß diese Morung'sche Bergwerke von denengemeinen Mansfeld- und Cislebischen Bergwerken jederzeit separiret und anfangszwar halb Stolbergisch und halb Mansfeldifch, hernach aber dem mittel-ortischen Stammvater, Graf Gebharden sel., wie die Kontrakte äs ^11111.8 (505lind (506 in spseis besagen, alleine zugewachsen, welcher auch, als er -^nno (535 amMittwoch Michaelis (vgl. oben S. (20 u. (22) denen vorderortischen GrafenHerrn Philippen, Hoyern und Brunen, durch deren Mittel das Amt undnicht die Bergwerke in Sequestration kommen, das Amt Morungen wieder-käuflich zugeschlagen, die Bergwerke ausdrücklich reserviret hat. Gestaltdenn nach Absterben dieser mittelortischen Linie Unser wohlsel. Herr Vater GrafFriedrich Christoph bei dem mit Wülbrand George Bocken von Wülf-fingen und Katharinen gebornen Iltin, Johann Statz äs Kasolia nach-gelasseneil Witwe, Dienstags Ostern im Jahre (623 getroffenen Wiederkauf über

Lud äato Dresden den IS. April 1603 verordnet Kurfürst Christian, wie das Lein- undMorungische ncuerhobene Bergwerk allen aufgerichteten Lsgusslratious-Verträgen und Abschieden ganzzuwider, und das Interesse des Sangerhänser Schiefer-Bergwerks betreffe, daher er nicht gesonnenwäre, den Grafen von Mansfeld diesfalls etwas einzuräumen, sondern wollte es bei den klaren Ab-schieden bewenden lassen.

Den 28. Juni 1603 erläßt der Oberaufschcr v. Wurmb an den Sangcrhäuser AmtSschösscrTriller den geschärften Befehl, daß er sich den 5 oder 6. Juli mit etlichen bewaffneten Mann aufden Heiligen Born (früher Silbcrborn genannt) verfügen und die vorhandenen Arbeiter nicht alleinabtreiben, sondern denselben auch etliches Werkzeug abnehmen sollte.

Den 4. Juli 1603 verordnet der Obcraufseher, daß bei 3000 fl. Strafe alle Arbeiten iu eou-tiueuti eingestellt werden sollten.

Die Verordnung vom 28. Juni 1603 wird am nächsten 3. Juli durch den Nmtsschrciber Bollcr-mann mit 80 Untcrthanen sxsguirst. Es wurden auf S Schächten die Haspel hineingeworfen, sämt-liche Gczauc aber nach Obersdorf auf die Hütte gl fahren

Lud äilto Dresden den S. Aug. 1603 verordnet Kurfürst Christian, daß, so viel den Vor-rath an Holz, Brettern, Kohlen, Schiefern und Erzen anbelange, solcher tuxiret und gegen Bezahlungauf das Sangcrhäuser Schiefer-Bergwerk abgefahren werden sollte.

Den 27. Okt. 1603 wurden infolge dieser Verfügung die gewonnenen Vorräthe, wie folgt, nachObersdorf wirklich abgefahren: 1S3 Fuder Schiefer, SF'/s Fuder Sandcrz, 10 Schock Fuder Kohlen,43 St. 40cr Holz, 8S St. 10er, 26 St. 6cr, 24 Sparren zur Hütte, 12 ganze Bohlen und 33 St.Bretter.