Druckschrift 
Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
312
Einzelbild herunterladen
 

312

Lindenau ohne Zins geliehen. Nach des Grafen Heinrich H. von Mansfeld 1602erfolgtem Tode gehörten beide unsequestrirte Fünftel den hinterortischcn Grafen Davidund Friedrich Christoph. Das mittelortische Vs haben von 1576 bis 1588Hans v. Bernstein, Hans Jenitz, Barthol v. Lauterbach und Hans Harrerinnegehabt.

Kurz vor seinem Tode verkaufte Graf Heinrich II. mittelort. L. die Bergwerkeim Lein- und Morunger Bezirke an Franz v. Trotha und belieh ihn damit.Hierauf fing dieser auch an, dieses Bergwerk als ein besonderes zu erheben, zu bauen,und zwar ohne Varmissen des damaligen Obcraufsehers der Grafschaft Mansfeldund des kurfürstl. Bergamts. Als nun der damalige Faktor der Gräfenthal'scheuGesellschaft zu Eisleben davon Kenntnis erhielt, reichte er Ende Februar 1603 bei demkurfürstl. Bergvoigte zu Obersdorf, Simon Widemann, Beschwerde d-rüber ein undbrachte vor 1) wie diese Bergwerks-Aufnehmung der alten allgemeinen Zusammensetzungder Bergwerke schnurstracks zuwider wäre und also dem Eisleber und MansfelderHauptwerke zum Nachtheil kein Separatwerk aufgenommen werden könnte, es ge-hörte vielmehr immockisls dazu; 2) Graf Christoph (II., des Grafen Heinrich Vater)hätte sich ebenfalls schon vor dieser Zeit unterstanden, ein sonderl. Werk anzurichten,hätte es aber auf kurfürstl. ernste Befehle wieder einstellen müssen; 3) es wären diedamaligen Kupfer unter die Verleger aller 5 Fünftel in der Wage zu Eisleben aus-getheilt worden; 4) überdies würden dem Mansfelder und Sangerhäuser Bergwerke dieKohlen dadurch eutzogeu und verthcuert. Diese Vorstellung wurde dem damaligen Ober-aufseher Ludwig Wurmb vorgetragen, welcher unterm 19. März 1603 dem KurfürstenChristian II. darüber Bericht erstattete. Darin wurde gleichfalls gesagt, daß dieses Werkvou dem Hauptwerke uicht zu separiren, zumal den Gräfenthal'schen Gesellschaften undden Nürnberger Konsens-Gläubigern nicht allein alle in der Mansfeld'schen Bcrggrenzebegriffenen Bergwerke, sondern auch alle in der ganzen Grafschaft, jetzige und künftige,zu Heckstedt und Morungen mitverschrieben wären und daher ohne deren Willenkeinem andern überlassen werden könnten, zu dessen Behauptung man sich dabei auf den3. am 17. Aug. 1594 gemachten General-Schluß fundirte, welcher dahin zielte, daß, dadie Kohlen so schon nicht zureichen wollten, keine neuen Werke weiter verstattetwerden sollten. Inzwischen gebot der Oberaufseher durch den v. Hoym'schcn Amtmannzu Leinungen, Martin Wilhelm, den Bergleuten des v. Trotha Einhalt. Hieraufbat letzterer den Kurfürsten um Beleihung und um eine besondere Kommission, dasBergwerk zu besichtigen, indem er anführte, daß er zwar von dem Grafen auf dessenVerleiten bereits beliehen worden, aber doch ohne Sr. kurfürstl. Durchl. gnädigste Be-leihung nicht gesichert wäre. Nachdem der v. Trotha abfällig bcschiedcn worden, stellteer ferner vor, wie er keineswegs in Hölzern und Kohlen dem Mansfelder und Eis-leber Bergwerke Schaden zufügen, sondern vielmehr das kurfürstl. Zehent-Jnteresse ver-mehren wollte, und wie die Nürnberger ihres Privat-Nutzens wegen dieses Werk zuhindern und selbst an sich zu bringen suchten, und bat nochmals um gnädigste Kommissionund Schutz. Es half ihm aber alles nichts, sein Bergwerk mußte wieder eingestelltwerden und bei Ausbruch des 30jährigen Krieges blieb die ganze Differenz liegen. HNach dem wcstphälischen Frieden verlieh Graf Friedrich Christoph Hinterort. L. (derunterm 3. März 1657 vom Kurfürsten Joh. Georg II. die Zehcnt-Befreiung auf 4 Jahrevom 1. Mai 1656 an erhalten) das Morunger Bergwerk siid ckuw 18. Sept. 1659an Gerlach v. Kersenbruch, Johann Christoph Brosemann und Veit Meyer:

1) Den 26. Febr. 1663 schreibt der Oberaufseher von Wurmb an den Sangcrhäuscr BergvoigtWidemann auf der Kupferhütte vor Obersdorf, daß er in Erfahrung gebracht, wie bei Lein- undMorungen ein neues Bergwerk erhoben würde, so ihm bedenklich vorkomme.

Den 27. Febr. 1663 antwortet der Bcrgvoigt Widemann, wie ihm nicht bekannt, ob de. gleichenBergwerk stadliret wcrdrn dürfte; es würde sich aber in dem alten Bergbuchc finden, welches aberauf kurfürstl. Befehl nach Dresden gesandt worden.

Den 2. März 1663 befiehlt der Oberausseher v. Wurmb dem Lcinungischen Schösscr, beiLeibcSstrafc den Bergleuten die Arbeit zu untersagen, bis sie zum Fortbau kurfürstl. sächs. Konsenshätten.