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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Gütern Morungcn und Rötha für ihren Großneffen Emil v, Eller-Ebcrstein (Enkelihres Stiefbruders Friedrich) ein Fideikommiß.

Nach des Hofraths Wilhelm Frhrn. v. E. 14. Mai 1311 erfolgtem Ablebenging Horla zu gleichen Thcilcn auf dessen 9 Kinder: Wilhelm, Karl, Ernst, Emilie,Moritz, Gustav, Franz, Charlotte und George über, welche von ihrem Oheim,dem 29. Mai 1812 ch Kriegsrathe v. E., auch Leinungen erbten.

Der Major Gustav Adolph Frhr. v. Ebcrstein (des 1811 ch Hofraths Wilhelm6ter Sohn) verkaufte 6. Januar 1835 seinen ihm mit ^7 cigcnthümlich zugehörigenAllodial-Anthcil an dem Amte Groß-Leinungen mit Horla samt allen Zubc-hörungcn. Rechten, Forsten und allen denjenigen Grundstücken und Nutzungen, welchebis dahin zu dem Allodialvcrmögcn der Eberstein-Dillenburgcr Brauche gehört hatten,an seinen Neffen Wilhelm Alexander Ernst Frhrn. v. Eberstein.

Einige Zeit darauf verkauften auch Gustav'S Schwestern Emilie und Charlottevcrw. v. Ehrenthal geb. v. E. ihre 2/7 cm ihren Bruder Karl, und

die Erben des Hauptmann Franz Frhrn. v. E. auf Schöncfcld bei Leipzig ver-äußerten ihren ihnen mit '/? an dem Amte Leinungcn mit Horla gehörigen Anthcil anden Banquicur Lehmann zu Halle, welcher denselben wiederum an W. A. Ernst v. E.käuflich abtrat.

Behufs der Erbtheilung wurde das Amt Leinungen mit Horla zur nothwendigenSubhastation gestellt und dem Emil v. Eller-Ebcrstcin auf Morungcn zc. für das imVerkaufstermin v. 17. Nov. 1845 abgegebene Mcistgebot von 130 400 Thlrn. Courantgerichtlich zugeschlagen.

Auf Lcinungen und Horla hafteten 4210 Thlr. Hypothckenschuldcn und 12 000 Mfl.oder 10 815 Thlr. Courant Lchnstämme, zusammen 15 025 Thlr., und es blieben so-nach zur Vcrtheilung 115 375 Thlr., wovon ein Sicbcntheil 16 482 Thlr. 4 Sgr.32/7 Pf. beträgt.

Von diesem Kaufgeldc erhielten:

2/7 der Oberst Kurl, welcher zu seinem '/? Antheile noch die 2/7 seiner Schwestern

Gmilie und Elmrlotte hinzugckauft hatte;

V? der Major MoritZ;

V? die Erben des Hauptmann Ernst Albrecht: die Witwe geb. Elmmpion, die 2 Kinder1er Ehe: W. A. Ernst und Frau ^.ntouilzt- geb. v. E., und die 7 Kinder2tcr Ehe: ZVnucüs, Illerrk, Ilnrriet, IVilliam, ^lbörtius, lAnsstina und Annette;V? W. A. Ernst für sich allein, nämlich die Antheile seiner Oheime Einstnv und Frau».

0. Das Berg- und Hüttenwerk zu Meinungen und Dkornngen.

Im Jahre 1484 besaßen die Söhne des Grafen Günther III. zu Mansfeld:Albrecht V. und Ernst I. die Mansfeldischen und Eislebischcn Bergwerke gemein-schaftlich. Nach dem Absterben dieser Gebrüder wurden ihren Hinterbliebenen unmün-digen fünf Söhnen: Günther IV., Hoycr VI. und Ernst II., dann Gebhard VII.und Albrccht VII. vier Personen von Adel zu Vormündern gesetzt, welche 1501 dasganze Bergwerk in fünf Theile thciltcn und jedem Grafen einen Theil zueigneten. DieVs der Söhne Graf Albrccht's V. wurden später sequcstrirt und die vorderorti-schen genannt. Von diesen scguestrirten Thcilcn haben Sicgmund und KarlFührer und nach ihnen der Rath zu Nürnberg von 1561 an l'/s Fünftel verlegt,welche deshalb auch die Führerischcn l'/s Fünftel genannt wurden. Das eine halbeFünftel der noch übrigen vordcrortischcn IV^. Fünftel wurde das Krämer'sehe, dasganze Fünftel aber (welches durch die Gommer'sche Cession 1581 an die Gräfcnthal'schcGesellschaft kam) wurde zuerst das Lindcnau'sche (weil es der Lindenau'scheu Gesell-schaft Schulden halber verhaftet gewesen), dann das Stammcr'sche genannt.

Die unscquestrirten 2/5, das mittclortischc und das hinterortischc, verlegtezuerst die Gräfenthal'sche Gesellschaft, welche auf crstercm 50 000 fl. zu fordernhatte, auf letzterem aber nur das, was sie Ostern 1616 Wolfen und Viktorn von