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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Herrn Bruders ausgestellten Rovers oriplnulitor proäueiret, sich auf deutlichesBorlcscn zu dessen ganzen Innhalte bekennet, die darunter befindliche Unterschriftfür die Seinige, auch das vorgedruckte Siegel für sein Familien Wappen roeo^-uoseiret; Als ist hierüber gegenwärtiges Recognitions Attest auf den Grund desam heutigen Tage aufgenommenen Hrotocolls unter meiner, des dermaligenInstitiurü eigenhändigen Unterschrift und den: vorgedruckten grösern Gerichts Siegelausgefertigt worden. So geschehen Clolloksn am Hten Uovöinbsr (3j3.

Freyherrl. Ebersteinsche Gerichte des Rkirrass- und Irobraischen Rittcrguths daselbst.

(R. L.) I)emeliii8, llust. zur.

Die Besitzer der Ämter Leinungen und Morungen seit dem Zahre 1K53.

Seit dem 21. April 1662 war der Gen.-Feldmarschall Ernst Albrecht v. Ebcr-stein in legalem Besitze der Ämter Lcinungen und Morungen, die er bereits am 25.Januar 1655 käuflich übernommen hatte. Von dein Feldmarschall gingen die Ämter9. Juni 1676 auf dessen Söhne: Anton Albrecht, Christian Ludwig und GeorgSittig v. Eberstein über. Elfterer kaufte letzterem 30. Juni 1680 dessen Antheil anden Ämtern ab, und 6. März 1696 überließ Anton Albrecht seine Antheile seinen:Bruder Christian Ludwig wiederkäuflich von 12 zu 12 Jahren, sodaß dieser nunalleiniger Besitzer der Ämter war.

Nach Christian Ludwig's 24. Okt. 1717 erfolgtem Tode erhielt sein ältester Sohnder Kammerherr Graf Ernst Friedrich v. E. Leinungen samt Rötha, welchesletztere er aber an seinen jüngsten Bruder, den nachmal. Major Wilhelm (Stifter desFideikommißes), provisorisch abtrat.

Christian Ludwigs 6ter Sohn, der Ober-Jägermeister Karl, erhielt Horla, welcheser an seinen Bruder Christian, den Stolberger Hof- und Jägermeister, dessen AntheilMorungen war, am 24. Juni 1720 wiedelkäuflich zunächst auf 9 Jahre verkauftealles laut brüderlicher Theilung v. 13. Juli 1718.

Von dem Grafen Ernst Friedrich vererbte sich Leinungen 20. April 1752 aufseinen Sohn Grafen Friedrich (ch 17. Juli 1772), dessen Schwiegersohn Karl Frhr.v. Hausen es lt. Abtretungsurkunde ä. cl. Lorsch 5. März 1773 an den nachm.Obersten Joh. Karl Friedr. Frhrn. v. E. übertrug, welcher auch 10. April 1778Horla wieder einlöste. Nach des Obersten Tode (ch 27. Okt. 1778) verglichen sich23. Juli 1791 seine beiden Söhne: der Hofrath Wilhelm Frhr. v. E. und der Kriegs-rath Karl Frhr. v. E., und es erhielt der Kriegsrath (dem seine Schwester Char-lotte ihren Erbschaftsantheil cedirt hatte) Leinungen, der Hofrath also Horla nebstdein gegen sämtliche Erben des 18. Juni 1757 in der Schlacht bei Kollin gebliebenenMajors Wilhelm v. E. geltend zu machenden Rechte zur Wicdcreinlösung des Vor-werks Rötha. Dies Wiederkaufsrecht trat aber der Hofrath schon 8. Aug. 1791 anden Baron Gottlob v. E. zu Morungen ab

Der Jägermeister Christian v. E. auf Morungen, der seit 24. Juni 1720 auchHorla wiederkäuflich innehatte, starb 4. Nov. 1765 und vererbte Morungen undHorla auf seine Söhne: Hauptmann Friedrich, Major H. K. W. und Baron Gott-lob. Von diesen wurde 10. April 1778 Horla wieder eingelöst, dagegen wurde dasWiedereinlösungsrecht von Rötha 8. August 1791 dem Baron Gottlob abgetreten(s. oben). Im Jahre 1781 überließ der älteste Sohn des Jägermeisters, HauptmannFriedrich, sein ^/z Antheil von Morungen (wozu '/t der Amts forsten gehörte) seinenbeiden Brüdern Major H. K. W. und Gottlob. Der Major cedirte hierauf seinemBruder Gottlob seine Hälfte von Morungen, sodaß auf diese Weise Gottlob, der seit1791 auch Rötha nebstder Forsten allein proprio chrro besaß (s. oben), alleinigerBesitzer von Morungen und der Hälfte der Amtsforsten wurde.

Nach Gottlob's 4. Febr. 1805 erfolgtem Tode fielen Morungen und Röthaauf seine Mutter L. E. geb. v. Trebra, und nach deren Ableben im März 1818 aufGottlob's Schwester Friederike v. Möllendorf geb. v. E. Diese stiftete nun aus ihren