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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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leistet. Es ist leicht einzusehen wenn hieraus eiu Nachtheil entstehen sollte, derselbe blosmeines Bruders Kinder treffen könnte. Jndeßen ist alles wohl überlegt und erwogen,daß obiger Fall nie eintreten wird. Von den liebenden Gesinnungen unserer HerrenVettern unfern Wünschen uns näher zu bringen, überzeugt, unterzeichnen wir unsHochachtungsvoll.

Elro88lsinmiA'kn, den 21. l^ovbr. 1817.

Li'»8t von Oberstem für mich und in Vollmachtmeines Bruders des MM« Larl von Oberstem.

Nachdem wir Endesunterzeichnete, nach vorher geschehener Berathung, den in vor-stehenden Circulare von dem Herrn Hauptmann lllrnst, von lillbsr8tsin für sich undNahmens seines Herrn Bruders, des Herrn Nafor Earl von Morstoin, gemachten An-trag, den ihnen gehörigen und auf dem Guthe lllolirungsn nach den Familien Rcccßenäs ao. 1718 und 1721 haftenden Lchnstammc der Sechstausend Meisnischen Güldenaufzukündigen und einzuziehen, dergestalt genehmiget, daß sie sich für ihre Erben undNachfolger in der angebotenen Maase mittelst Reverses verbindlich machen, solchen mitdenen ihnen an dem Ilarrass und Nrsbrui scheu Guthe in Elslioksn und deren Revenuenzustehenden Vier Dreyzehnthcilen zu versichern; so haben wir diese unsere Einwlligungund Zustimmung Kraft dieses ertheilet und auf Vorlesen eigenhändig unterschrieben Sogeschehen Gro88lkiiiuii^sn am 22. l^ovsinbsr 1817.

(ll/. 8) ?rszäi. v. ikbsi^tsin.

(lE. 8.) VVilluäi» brsvli. von Lbersteiu, für mich und in Vollmachtmeiner sämmtlichcn Geschwister.

U-sx. Elsliocksn am 27. l^ovbr. 1817.

Erschienen heutigen Tages persönlich Herr Baron Usinrieli 'iVoli von lllbsi8ksiningleichcn Herr Baron Wilhelm von lllbsrstsin für sich und in aufhabender Vollmachtseiner Geschwister und überreichten vorbefindliche Urkunde, zu deren ganzen Jnnhaltc siesich auf geschehenes deutliches Vorlesen nicht nur bekennet, sondern auch ihre darunterbefindliche Unterschriften für ihre eigenen, sowie die vorgedruckten Siegel für ihre angebohrnenPettschafte rseog'no8sirct. Auf geschehenes Vorlesen genehmigt und mit unterschrieben.Wölk I'll'üi'. v. Meistsi»,

>ViIIlkIm Illäi. v. Itlbsi'stoii! für mich und in Vollmachtmeiner sämmtlichen Geschwister.

El. rv. ir.

Frcyherrl. lllbsr8tsüische Gerichte daselbst.

(I-. 8.) vsmsliu«, äust. für.

Da der Antrag der NolirunAsr lZranslis der Freyhcrrl. von lllbsrsisinschenFamilie, den Receßen äs ao. 1718 si 1721 ganz soiiform ist, so genehmige ich diegeschehene Kündigung des auf dem Guthe NolirniiZ-sii haftenden Lehnstammes der6000 Mfl. unter Voraussetzung der angebotenen Versicherung und auszustellendengerichtlichen Reverses. Halls, den 20. äanuar 1818.

lP. 8.) äolmiiii >ViIIieliu I?eräinaiiä Xanpiseli, in Vollmacht des HerrnStaatsministers Freyhcrrn von Msrstsin zu lilain?:.

Nachdem der dem hiesigen Gericht sowohl in Person, als in der Eigenschaft einesBevollmächtigten des Herrn Staatsministcrs, Frcyherrn von lllbsi'8tsin zu lilazui/,Mitinnhabcrn der llarrass- und Nrsbraisslien Rittergüter allhicr wohlbekannte Königl.Preuß. Domainen- und Forst-Einnehmer, Herr Johann Wilhelm Ferdinand Xaupiseli,dermaln in Halls wohnhaft, sich zu dem Jnnhalte obiger Erklärung nochmals bekennet,auch die darunter gebrachte Unterschrift für seine eigene Hand, so wie das vorgedruckteSiegel für sein führendes Pettschaft rsooAno8oiret; Als ist hierüber gegenwärtigesUssoAnit,ion8-^.t,ts8b unter Gerichts Hand und Siegel ausgefertiget worden.

So geschehen Elsliolsn am 26. äannar 1818.

Freyherrl. äldsrstsinsche Gerichte des IlarruL- und Nrslirai8elien Ritterguths daselbst,(lli. 8.) Uewsliiis, äu8t. für.