Abschrift, uns zu rsmit-tiren, damit wir dicsc Familien Documcnte in das hiesige Archivcksponiren können. Die wir übrigens mit aller Hochachtung verharren, (Isboksn amIlten Mvdr. 1818.
ZreKerrl. Ebersteiniscbc Gerielttc üe.s Ilaiwass- uiulIrebnaiseben Uittergntl^ ÜNKeld.st.
Osmslius .Inst. M-.
An die Herren Mitbesitzer der Harras«- und ?redra'schen Güter in tZedolen 1) Herrn Baron IVoltt'von Merstsin, 2) Herrn Baron IVitüetm von Btwrstein und (Zons., 3) Herrn Forst, undDomainen-Einnehmer Xanyisoü, als Bevollmächtigten des Herrn Minister von Lderstein Hoch-wohl- und Wohlgeb.
Richtig empfangen und durchgelesen, Elrossl^siuungsuden 13ten i^av. 18 W. Z. Gbcr.stein.
Gelesen d. 19 ten Mv. 1818 MilKelm Eberstein.
Gesehen Halls, den 4teu Septbr. 1819
kaupiseli in Vollmacht des Hr. Ministers van üdsrstsin.
Sr. Lrcelleuz, Lsoch und Mohlgebohren, den Freyherru von Büerstein ^enlnrussischcr Linie.
Nach den Rcceßen 1718 und 1721 sind bekanntlich nach der Auseinandersetzungder sieben Bruder von lüdsrstsin in einem jeden der Güter Nslrrnn^sn, Iwinnn^en,llarla und llatlnr ein Lehnstamin von 6000 Mfl. zu Aufrechthaltung des Mann-stanuncs gebildet worden. Ob nun gleich diese Lchnstämme vom Lchnshofe nicht kon-firmiret worden, lind diese Güter keincswcgcs Lehn sind, auch nur einen bestimmtenWerth haben, indem solche lt. oben angeführten ksessss, die Familie für 48 000 Mfl.in Wiederkauf besitzt; So bleibt es doch stets paetum Camillas, worauf unvcrbürglichein jedes Mitglied zu halten hat. Da nun also das Lehnstamms-Capital 24 000 Mfl.beträgt, so bleibt der Sicherheitswerth für die Lehnstämme noch 24 000 Mfl. also inSumme 48 000 Mfl. Diese Lehnstämme sollen nun der Untheilbarkcit unterworfen seynund sollen auf keine Weise beschweret werden. Jedoch heißt es in der darüber fest-gesetzten Bestimmung ferner: „daß, wenn sich jemand damit Vortheile stiften könne —und hinwiederum dieserwegen gnügliche Versicherung mache, oder sich anders mit seinenHerrn Brüdern und den Ihrigen vergliche, welchen Falls ihm kein Hindcrniß gemacht,sondern williglich gefügt werden soll."
Der Lehnstamm von 6000 Mfl., welcher in unserm Stammhauße NollrunASu stehet,und welcher uns bis hiehcr allein zuständig ist, haben wir uns brüderlich dahin verglichen,solchen zu kündigen; indem wir uns eben dadurch gröscre Vortheile zu verschaffen ge-denken, als uns die gegenwärtigen Zinnßen zu 5 pCt. gewähren. Damit aber unsereverehrten Herrn Vettern und deren Nachkommen auf dein Aussterbefall unserer Lranelishinlänglich gesichert seyn sollen; so geben wir Ihnen hiermit die Erklärung, daß wiruns für die Sicherheit der 6060 Mfl. Capital, mittelst eines Gerichtlichen Reverses,welcher in das Familienarchiv zu deponiren ist und worinnen wir zu Vis^l mit unsermsämmtlichen Lehnsvermögen Garantie leisten — und zwar dergestalt, daß, wenn unsereBranche bis auf 2 Köpfe aussterben sollte, sie gehalten und verbunden seyn solle, diesesCapital der 6000 Mfl. von ihren Einkünften zur fernereu Familiendisposition zu com-plctiren. Mein Bruder hat vier Söhne, er selbst ist noch junger Mann, der kaum dieMitte der Dreysig erreicht hat; schwerlich dürfte der Ablebefall unserer Lrauells, diejetzt noch lebenden Seiten lZranolisu treffen.
Ob nun gleich niemand nach den Lehnsgesetzen das Recht hat (wenn man nichtauf den Aussterbefall steht) sich früher bei Lehnsfällen einzumischen, bevor ihm das Rechtder Erblichkeit trift; so wollen wir doch dieserhalb in Rücksicht dieser Kündigung offeneund frcye Anzeige machen, damit man uns nicht beschuldigen könne, eigenmächtig undwider den Familienvertrag gehandelt zu haben. Auch glauben wir diesfals keinenWiedersprüchen entgegen sehen zu dürfen, indem unsere Einkünfte weder mit öffentlichennoch Privatschulden belegt sind, auch unser Vermögen den vollen Werth des Capitalsder 6000 Mfl. weit übersteigt — und folglich denselben Werth, als das Guth Nollrungsu