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fiel der Morungcr Lchnstamm selbst den Mitgliedern der Morunger Branche (Karlund Balduin) heim, wohingegen die nach § 10 dieses Gesetzes der Dillenburger Branchezustehende Allodifikations-Quote ü 5 p. E. der letzter« (an Vetter IN-nucis und an michund meinen Bruder Moriz aiu 7. Okt. 1880) ausgezahlt wurde.
Nr. 124. den von dem Königs. Wreuß. Kauptmann, Rnnst kuäolpliibiitkivix Arsi. von Rbeisteiu, für (ich und in aufhabender Generat Wollmachtfeines Kerrn Wruders, des Königs. Wreusi. Major, Kerrn ReiurivliIVillielm (llnistiau Krlj. von Oberstem, Kochwohtgeb. wegen Ginziehung des aufdem Gntlje Aolirunxeii gestandenen Lehnstammes der 6000 Wfs. — „ — „ausgestellten Revers betr. Ergangen vor den Areyherrt. RbersteinschenGerichten des Rinwass- und Irebinischen Htitterguths in GeHofen 1818.
Erhalten und beantwortet am 10, Novbr, 1818 (Schrift des sc. Demeliu«).
Eiv. Wohlgcboren übergebe ich anbei) ein Schreiben des Baron 'Mllielnis, ausdem Sie zu ersehen belieben, daß ich iin Betreff des Reverses gedrängt werde. Es istauffallend, wie besorgt man wegen dieses Reverses ist —! auch habe ich mich zu keinerjährlichen Abzahlung nicht verbindlich gemacht, sondern es heißt darin sehr deutlich:„Wenn meine Linie bis auf 4 Augen ausgestorben wäre, der Lehnstamm komplctirtwerden sollte". Dainit nun nicht wieder ein neuer Stcmpelbogen aufgeopfert werdenmuß, so setzen Sie gefälligst für das Wort kompletirt — (sogleich und vollständig).Dadurch wird alsdann der hohe Wille des Hr. B. Wilhelms und seines Herrn Bruderserfüllt — und die Sache bedarf alsdann keiner weitem Veränderung. Wenn dieß ge-schehen, so nehmen Sie gefälligst Abschrift, fügen ein Eii-eului- dabei), worin Sie be-scheinigen, daß dieser Revers in das Familienarchiv dcponirt sei). Die Addreße ist anden Baron Wolff und Baron Wilhelm v. Memtbiu, bei) Gelegenheit kann er auch demH. Lnuxisali vorgelegt werden.
Ich wünsche auch nun, daß eine vidimirte Abschrift von dem Eonssus genommenwürde, damit Witsche! sein Documcnt wieder eingehändigt bekömmt. Ich verlange vonIhnen keine Arbeit sx «Meid, sondern werde auch dargcgen dankbar beweisen. Nurverzeihen Sie, wenn ich Ihnen offen bekenne, daß ich kein Freund von Erinnerungenbin. Der Bothe hat Zeit, er kann einige Stunden warten, Ivo vor der Hand dieseKleinigkeit besorgt werden kann.
Es ist mir lieb, daß der Baron Wilhelm mir eine Gelegenheit giebt, damit ichähnliche Sicherheitsreklamationcn, in Betreff meines Lehnstamms in dem verschuldetenGute I^imino-eii und den Hüttcnnnsprüchen (vgl. oben S. 291) machen kann. Ge-nehmigen Sie meine Hochschätzung, womit sich unterzeichnet Ew. Wohlgebohren ergebenster
Großleinungen, den 9tcn Rovembi-. 1818.
Rrnst v. Rberstei».
ich mcync die Worte (sogleich und vollständig) setzen Sie für das Wort
kompletirt, welches schon da steht, zwischen die Zeilen.
Der Herr Hauptmann Zürnsd v. Msrswiii, Mitbesitzer der hiesigen Rittergüter,Hochwohlgeb. hat uns, den Gerichten alhicr, aufgetragen, den übrigen Herren Mit-besitzern den von ihm für sich und seinen Herrn Bruder, den Herrn Major, Earlvon Ldei'slein, wegen consentirtcr Aufkündigung und Einziehung des auf dem GutheUollriiiiAsii gestandenen Lehnstammcs der 6000 Msl. — „ — „ und zu dessen künftigerSicherheit ausgestellten und vollzogenen Rövers zu ihrer Beruhigung mittelst Circularszu communiciren und solchen alsdann in dem Archive alhicr niederzulegen.
Indem wir nun dies hierdurch bcwürken, zugleich eine vollständige Abschrift überdie ganzen Verhandlungen viÄimird beilegen; So bitten wir unterthänig und gehorsamst:gegenwärtiges Eiroiilare der geschehenen Bekanntmachung halber zu piakssudüen, als-dann aber nebst beiden Beilagen, dem Original Reverse und der vollständigen bcglaubten