— 304 —
einen Anachronismus zu machen, indem der hoffnungsvolle Philosoph, FreiherrGottlob v. Eberstein, zu aller Erstaunen und Bedauern die Blüthen seines Lebens eherzu Grabe trug, als es den Parzen gefiel, den martialischen Lebensfaden des altenMajors der Ewigkeit anzuknüpfen. Jetzt war guter Rath theuer, indem nun der Majorimmer noch Eigenthümer seiner Halste von Morungen blieb und seine Ansprüche in demAugenblicke, sowie den Vertrag zurücknehmen wollte, als ihn der Tod ebenfalls zu seinenVätern berief. Nichts wäre natürlicher gewesen, als daß ich und meine Familie alsnatürliche Erben von dem Major auch die Hälfte von Morungen hätten statt deruns ausgezahlten 7000 Thlr. ererben müssen. Mein Bruder und ich waren zu diesemZeitpunkte auf dem Marsche gegen die Franzosen begriffen und wir mußten ruhig zu-sehen, wie sich die Frau Ober-Jägermeisterin mit ihrem Geschäfts-^suius HerrnWitsche! auch in den Besitz der Hälfte versetzte. Was konnte ich in der Abwesenheitdagegen und gegen den beliebigen Grundsatz machen, den mir die Frau Jägermeisterinentgegnete, indem sie behauptete, alles von ihrem unvergeßlichen Sohne, auch die annul-lirtcn Verträge sogar ererbt zu haben. Ich kannte damals das eiserne Gemüthmeiner Frau Großmama noch nicht in dem Grade, als mir die Erfahrung es späterhingelehret hatte, und ich erschien mit bittenden Vorstellungen vor ihrer Güte. Leiderwurde ich aber von der Allgewalt ihrer Ei genthums liebe auf eine Art zurück-gescheucht, welche mir es verbot, mir von ihrer gütigen Seite mein Eigenthum undineine Ansprüche zu erkämpfen.
Wenn ich nun so frei war, Ew. Hochwohlgeboren die Beschaffenheit und den Her-gang der Ereignisse unbefangen und der Wahrheit entsprechend zu erzählen, was werdenHochdieselben mir darüber und über den Umstand rathen, welchen der Major in seinemKontrakte unumstößlich vcrwob- daß wenn auch sein Bruder seinen Anthcil erb- undeigenthümlich nach seinem Tode erhielte, er mir und meinem Bruder die Mitbelehn-schaft auf das Gut verschaffen und einsetzen sollte. Er sollte ferner verbunden sein, dieVererbung von Morungen beim höchsten Landesherrn nachzusuchen, welches, wennes nicht geschehen würde, den Kontrakt ungültig inachen würde. Dies sind ungefähr dieHauptbedingungen des Kontraktes, keine derselben ivurde aber von der Frau Ober-Jäger-meisterin bisher, trotz meinen Vorstellungen erfüllt, vielmehr hat sie sich auf eine un-rechtmäßige Art in den Besitz der Hälfte von Morungen versetzt.
Mein ältester Bruder, der sich Ew. Hochwohlgeboren, sowie meine ganze Fa-milie gehorsamst empfiehlt, ist von denselben Empfindungen beseelt, womit ich es versuche,mich Ihres gewogentlichen Rothes in dieser Angelegenheit zu widmen. Ew. Hochwohl-geboren wissen, in welcher Situation sich von jeher meine Familie erblickte; Dieselbenwerden im Rückblick auf derer Vergangenheit das Haus Morungen in der That fürdie Büchse der Pandora erachten müssen, die es an keinen Unannehmlichkeiten für selbigefehlen ließ. Mit offenem Herzen vertraue ich mich daher ebenso gerecht Ihren gewogent-lichen Gesinnungen, als ich mit Zuversicht Dero Rathschlüssen entgegen harren werde.Erkenntlichkeit ist das wenigste, was mich an Ew. Hochwohlgeboren Gewogenheit fesselnwird, sondern die Dauer meiner innigsten Empfindungen werden Dieselben überzeugen,daß ich mit Hochachtung und Ergebenheit die Ehre haben werde, stets zu beharren Ew.Hochwohlgeboren ganz ergebenster Diener und Vetter EM r. Eber,stein.
Nach dem Ableben der Frau Jägermeistcrin v. Eberstein (P im März 1818)kamen Morungen und Rötha auf ihre Tochter (Gottlob's Schwester) Friederikev. Möllendorf, geb. v. E., welche aus den obengenannten Gütern 1818 bezw. 1825für ihren Großneffen Emil v. Eller-Eberstein (Enkel ihres Stiefbruders FriedrichL. W. v. Eberstein) ein Fideikommiß stiftete.
Betreffs der sonstigen in dem Testamente enthaltenen, für die Ebersteinische Fa-milie ungünstigen und lästigen Bestimmungen hatte es nun freilich nicht die geringsteBedeutung, wenn es der Frau v. Möllendorf auf Antrieb ihres der Familie Eber-stein nicht wohlgesinnten Geschäftsführers über Morungen im Jahre 1818 eventuelleVerfügungen zu treffen beliebte, zu denen sie kein Recht hatte. Denn damals schwebte