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Diese 331 fl. 9 Gr. von der vorstehenden 8nmnm als 1450 fl. abgezogen, behältder Hr. Fähndrich zu fordern 1118 fl. 12 Gr.
Nachdeme ich heut äato mit meinein gelicbtestcn Vetter Herrn Karl vonEberstein, königl. prcuß. kurfürstl. brandenb. Fähndrich von den Dragonern, michwegen seines auf meinem von seinem sel. Vater, auch Herrn Karl von Eberstein,den 27. cknn. (24. Juni) 1720 erkauften Gut Horla haftenden Lehnstammes, den erzum dritten Theil jährlich von Neujahr 1720 an mit 100 fl. Meißn. oder 87 Thlr.12 Gr. zu genießen hat, welches 1450 fl. bis Johanni 1740 ausmacht, wie absteht,berechnet und zum Grund aus folgendermaßen verglichen: 1) Weilen sich gefunden, daßich ihme darauf nur 331 fl. 9 Gr. inol. einhundert Thaler, so ihm mein Herr Bruder,der Graf vor mich den ... . 1740 geschickt, bezahlt habe, einfolglich ich noch ein-hundert achtzehen Gülden 12 Gr. ihme rsstire; 2) so habe ihme hiebei anheut weiterezweihundert achtzehen Gülden 12 Gr. baar darauf bezahlet, also daß ihme deshalberbis und mit gedachtem Johanni 1740 mehr nicht als neunhundert Gülden rückständigverbleibe; 3) wie ich dieses von solcher Zeit an als ein zinsbares Kapital n^noseirs,als verspreche; 4) hierdurch snll llWvtllkes. bonorum, und zwar spoemlmmmo seinesväterlichen wiedcrkäuflichen Gutes Horla, obenbenanntem meinen Herrn Vetter Karlvon Eberstein nicht allein das Kapital der 900 fl. ehrlich und redlich in gangbarengiebigen Münzsorten baar zu verschaffen, sondern auch 5) bis zur völligen Bezahlungmit 5 p. Lonto zu verintsrssmren. 6) Haben wir uns beiderseits dahin verglichen,daß, weil die Abführung solcher jährl. 100 fl. nicht allezeit noeurnt geschehen, ichgedachtem meinem Herrn Vetter deshalber noch besonders überhaupt einhundert-fünfzig Meißn. Gülden geben sollen, welche ihm auch wirklich baar hiermit bezahlthabe. 7) Gleichwie nunmehr benannter mein Herr Vetter dahingegen alle weiternAnsprüche solcheswegcn auf das feierlichste, rechtsbeständigste und rcchtscrforderlichste sichauf ewig wohlbedächtig ergiebet (im Entwürfe steht begiebt). 8) Also hat er auchüber diese ihm diesfalls überhaupt bezahlten 150 fl. sowohl, als über die abschläglichder jährlichen 100 fl. ihme ckulo ebenmäßig baar erlegten 218 fl. 12 Gr. auf dasrechtkräftigste unter ausdrücklicher ronunomtion der Ausflucht nou numorntno vol nonneooptkm poounms solouuilor gnitckiret, ich aber 9) ausdrücklich verheißen, ihme nichtallein mit Abtrag des Kapitals auf die verglichenen Termine treulich inne zu halten,sondern auch 10) die eurrsirton jährl. 100 fl. von Johanni 1740 an richtig abzuzahlenund mit dem Johanni 1741 von neuem gefälligen 100 fl. solcher Zeit den richtigenAnfang zu machen und damit treulich von Jahren zu Jahren zu eontinuiron, allestreulich sonder Gefährde. Iltens und schließlichcn sind beiderseits rssp. Herrn Vetternmit vorstehend-obiger Berechnung von Johanni 1720 bis dahin 1740 wohl zufrieden,reuuimirmi dahero allen An- und Zusprächen, so dieser Rechnung zuwider laufen möchten,vor sich und ihre Nachfolger in beständigster Rcchtsforin auf ewig mit nochmaliger Ver-sprechung, daß ich der Hos- und Jägermeister sowohl den Rückstand derer neunhundertGülden Kapital oum Intsrssss von Johanni 1740 auf gesetzte und verneeorckirte Terminenicht nur jedesmalen richtig bezahlen, sondern auch die meinem Herrn Vettern jährl. einhundertGülden Lehnstamms-Inieresss allzeit Johanni richtig abführen will. Wogegen ich, derFähndrich, nachdem ich mein 21stes Jahr Mssirct und meine Zlnjoi eiuiitiibt er-langet, diese Rechnung nochmalen neeeplirk und wegen der darinnen gezahltbenannten Geldermeinem hochgeehrtesten Herrn Ollkim hiermit nochmalen auf das rcchtbcständigstc guitt-irk.
Urkundlich ist dieses in cluxlo ausgefcrtiget und zu mehrerer Festhaltung vonbeiderseits Herrn LontiAllenlkn eigenhändig unterschrieben und mit ihrem angebornenPetschaft bekräftiget, wovon ein jeder ein lllxsmplnr zu sich genommen.
So geschehen Herzogen Rötha (Harzgerode), den 18. Nsrtii ^.o. 1741.
(ll,. 8.) August Glmstüm M'ilbelln r. Eber,stein.(I-. 8.) Cinl von Eberstein.
KL. Unter dem von dem Grafen Ernst v. Eberstcin gefertigten Entwürfe steht: „Wann vorstehendeLnnets, wie ich glaube, so verabredet sind, so finde vor meine Person bei diesem Lroseet nichtszu erinnern. Groß-Leinungen, den IS. 1741. G. H. Hilgard."