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Lt. Kaufs ä. ck. Neuhaus 24. Juni 1720 acquirirte Christian v. Eberstein für11000 Mfl. (5000 baar und 6000 Lehnstamm blieben darauf stehen) von seinemBruder Karl den Theil des Amts Worringen, welcher diesem bei der brüderlichenTheilung zugefallen war, als das Dorf und Vorwerk Horla mit aller Jurisdiktion,auch allen dazu gehörigen Pertinenzien, Lehnen,,, Zinsen, Diensten und Gefällen undden 4. Theil von den Jagden und Forsten der Ämter Leinungen und Morungen wieder-käuflich zunächst nach 9 Jahren, und falls die Wiedereinlösung nach dieser Zeit nichterfolgen sollte, alsdann von 6 zu 6 Jahren (f. oben S. 246).
Wegen der Horla'schen Lehn stamm sz in sen einigte sich der Jägermeister Christianv. Eberstein am 18. März 1741 mit seinem Neffen Joh. Karl Friedr. Frhrn. v. Eber-stein (dem Sohne des 3. Nov. 1725 zu Dillenburg ff Ober-Jägermeisters Karl Frhrn.v. E.) in folgender Weise:
Nr. 122.
Die Lehnstamms-Jnteressen wegen des erkauften Vorwerks Horla von demsel. Herrn Jägermeister von Lborstsin zu Dilllmlzui'»' betragen sich von Johanni1720, als es erkauft: 300 sl. (näml. Mfl.) Johanni 1721, 300 fl. Johanni 1722,300 fl. Johanni 1723, 300 fl. Johanni 1724, 300 fl. Johanni 1725, 150 fl. vonJohanni 1725 bis Neujahr 1726, Lumum 1650 fl. Hierauf sind bezahlt:
fl. Gr.
den 24. ckunij 1722 laut Quittung baar 600 —
„ 23. ckulij 1722 laut Postschcin von Nordhausen 228 12
„ auf Erckrs des sel. Herrn Jägermeisters an Hrn. Bennecken in
Leipzig den 23. ckun. 1723 71 9
„ 15. 9wm 1723 laut Postschein 228 12
„ 17. 9kris 1724 laut des sel. Herrn Jägermeisters Brief. . . 228 12
im .luuuurio 1725 an Hrn. Bennecke laut Schein 57 3
den 15. ckulij 1725 laut Postschein Sangerhausen 114 6
„ 4. Nuij an Hrn. Bennecke laut Schein 1727 153 —
Lumina 1681 15
Von vorstehenden gezahlten 1681 fl. 15 Gr., die nur bis Neujahr 1726 anmeinen sel. Herrn Bruder, den fürstl. dillenburg. Ober-Jägermeister Karl vonEberstein zu zahlen schuldig gewesene 1650 abgezogen, habe ich zu Endes Unter-schriebener zu viel gezahlt 31 fl. 15 Gr., welche 31 fl. 15 Gr. als eine von meinemsel. Herrn Bruder zurückgelassene Schuld anzusehen ist und von denen säintl. Erbendurch ihren Herrn Vormund von deren Intwackou bezahlt werden müssen.
Berechnung mit meinem Vetter, den Hrn. Fähndrich Karl von Eberstein
wegen der 300 fl. Lehnstamms-Jnteressen, wovon derselbe von Neujahr 1726 zuseinem dritten Theil haben soll:
50 fl. von Neujahr 1726 bis Johanni 1726,
1400 „ von Johanni 1727 bis mit Johanni 1740,
Lumina 1450 fl., und empfangen hat:
den 31. Xdris 1735 laut Quittunge 56 fl. 3 Gr.
„ 2. „ 1737 „ „ 160 „ - „
H.UUO 1740 von dem Herrn Grafen vor mich der Hr. Fähndrich
erhalten . . 114 „ 6 „
Lummu. 331 fl. 9 Gr.
1) 7 Hufen 10 Acker Land, 107 Acker Wiesen, Vg Acker Grabeland am Vorwerke, 68 TagePferdcfrohndienstc, 85 Tage Hintersättlcr- und Hausgenossendlenste, Bnudienste, Schäferei, Teich; dann75 sl. 17 Gr. 1 Pf. Dienst-, Hufen-, Schnitter-, Pfingstkuh-, Lehn-, Straf-, Siegel-, Ein- und Abzugs-und Caviller Gelder, Wiesen- und Teichzins und Michaelisbotc; ferner 176 Scheffel 1 Viertel 1 MetzeHafer, 28 Fastnachts- und 28V^ Michaelishühner, 1 Gans, 2 Stück Salz, die Tischtücher von Sterbe-fällen und 6 Paar Erntehandschuh: endlich von der Mühle zu Horla 17 fl. 3 Gr. Erbzins, 10 ScheffelRoggen und 10 Scheffel Gerste.