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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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291
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schaftung übernommen. Er wohnte in Horla, während er in das Leinunger Schloßeinen Administrator gesetzt hatte.

Bald nach Übernahme der Familiengeschäfte schreibt er unterm 12. Febr. 1817von Horla ans in einem verschiedene geschäftliche Angelegenheiten behandelnden Briefeseinem Bruder Gustav:

„Es machen mir überhaupt die ganzen Familienangelegenheiten so viel Sorge und Verdrußdaß ich es manchmal recht dick habe. So hat auch die ganze Domhofs-Angelegenheit, dieich allein habe betreiben müssen, um unsere Rechte und Vortheil wahrzunehmen, sehr viel Sorgegemacht (s. oben S. 74); ich bin in diesen Terminen allein von der Familie zugegen gewesen undhabe auch für die anderen Vettern zanken müssen. War keiner von den Ebcrsteinen zugegen, sogingen vielleicht die vielfachen Appellationen kni dem konfusen Oberlandesgericht von Naumburg(denn die Hälfte besteht aus Sächsischen Rathen) durch, und wir wurden ganz ausgeschlossen vonunseren Rechten. Doch bin ich aber mit allem bis jetzo durchgekommen. So hauen die Holzhauerwieder für den nämlichen Preis wie gewöhnlich. Ferner habe ich daS Holz abermals auktionsweiseverkauft, und es ist weg bis auf MV Malter und 3VV Schock Wellen. Ich habe viel zukämpfen und habe alles zum Feinde; es wird sich aber wohl mit der Zeit verlieren, wennsie sehen, daß sie nicht durchkommen.

Jetzo hat die Frau Jägermeisterin ein Thcilungsprojekt (in Bezug auf den Forst) vor und istdicscrhalb gerichtlich eingckommen; nach dem Gesetz kann sie es verlangen. Die Bedingungen habeich noch nicht und habe sie von dem Gerichte verlangt. Da nun Normieur Witschet und (Hauptin.)Ernst sehen, es ist nicht mehr viel zu machen, nun wollen sie theilcn. Ist die Theilung vortheil-haft (denn ich glaube, sie opferten gegenwärtig etwas) und ist es nicht gegen die Rezesse und unsereAnsprüche an Rötha, nun so könnte man einwilligen. Ich glaube, um allein zu schalten, opferteWitschet jctzo etwas, denn die alten Weiber thun, waS er sagt; verkaufen können sie doch nicht anandere nach den Rezessen. Wolf und der Hauptmann Ernst Eberstein haben die ganzen Berg-leute wegen Forderungen in Alarm gesetzt') — ich werde ihnen aber auch dienen; Eisenstuckhat mir dazu Hoffnung gemacht, halten ihre rückständigen (Lehnstamms-) Zinsen dieserhalb zurück.So geht es mir mit allen, auch das Geringste muß ich erkämpfen."

Nach dem Tode seines Bruders Wilhelm (ch 28. April 1823 zu Horla) über-nahm 1823 der k. pr. Major Gustav Adolph (mein Vater) das Schloß zu Leinuugenund Horla (welches letztere er seinem Neffen Ernst in Pacht gab), sowie die General-Nollmacht von seinen Geschwistern für die Mansfeldischen Güter und für GeHofen:

Nr. 119.

Nachdem mein ältester Bruder und General Bevollmächtigter, Herr Haupt-

mann Wilhelm Carl Lorenz Freiherr von Eberstein, genannt von Büring, am29. April d. I. zu Horla mit Tode abgegangen ist, so bestelle ich an dessen Stattmeinen in Leinuugen wohnenden Bruder, den Königlich Preußischen Major v. d. Armee,Herrn Gustav Adolph Freiherrn von Eberstein, zu meinem General-Bevollmäch-tigten, und erthcilc ihm den Auftrag, überall in meinem Namen zu handeln und meineStelle vor jedem Gericht und vor jeder Behörde zu vertreten, nicht nur die vor EinemKönigl. Preußischen Hochlöbl. Oberlandesgcricht zu Naumburg schwebenden Prozesse als:

den zwischen dein Königlichen Ulseo und uns wegen Einlösung der Ämter Lein-nnd Morungen,

den zwischen der Berggcwerkschaft zu Eislebcn und uns, wegen des um einen be-stimmten niedrigen Preis verlangten Kohlenholzcs und wegen Ersatzes desihr angeblich zugezogenen Schadens,

den zwischen uns und dem Königlichen Msao wegen der Windbrüche und wegender zurückbehaltenen Kohlcnholzkaufgelder,

I) Diese Andeutung wird näher erläutert durch eine Stelle in einem Briefe von Gustav's jüngstemBruder Georg it. ä. Salzburg, l. Dez. 18l7: „Der Vetter Wolf und Hauptmann Ernst wolleneinen Prozeß wegen der versnbhastirtcn Bergwerke, wo sie 7V VVV Thlr. Entschädigung verlangen."

IS*