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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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292
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den zwischen dem Gräflich Mansfeldschcn Konkurs-Vertreter und uns, wegen

Einlösung der Ämter Lein- und Morungen,den zwischen uns Gebrüdern Freiherrn von Eber stein und dem Herrn Majorvon Holly wegen Zurückgabe der auf die von Wimpfen sehe Forderungvon den Domhofs-ErstehungSgeldern uns abgcnöthigtcn 6500 Thlr.,den zwischen den Mitbesitzern der Güter zu GeHofen, Herrn Baron HeinrichWolf von Eberstein und Eons, und uns Gebrüdern wegen des jurisVntronntus über die Pfarrei zu GeHofen, undden zwischen der verwitweten Amtmann Morgenstern und uns Gebrüdern wegenZurückzahlung eines Darlehns,in Ansehung deren das, was er etwa darinne für mich bereits verhandelt hat, durch-gehends genehmiget wird, für mich mit fortzustellen, sondern auch, wenn er es fürnöthig oder nützlich erachtet, neue in meinem Namen anzustellen, oder die gegen michkünftig etwa angestellt werdenden zu führen, und sie entweder durchzuführen, oder siedurch Vergleiche zu beendigen, die Lehn- und resp. Mitbclehnschaft an den drei Güternzu GeHofen, dein Domhofe, dem Harrasischen Gute, und dem Trebraischen Gute, in-gleichen an dem Oberheldrungenschen Zinsen und an der Rasscburgcr Hufe, so oft eserforderlich ist, für mich zu befolgen, oder Indult- und Pardongesuche anzubringen,übrigens alle Geschäfte, wozu nach Vorschrift des Königl. Preuß. Landrechts Thl. I.Tit. 13. § 99—109 eine Special-Vollmacht erheischt wird, meinetwegen vorzunehmen,insonderheit zur Tilguug der Kaufgeldcr für den von uns Gebrüdern erstandenen Dom-oder Hackcnhof zu Gestosen oder zur Abtragung sonstiger Schulden in meinem NamenDarlehne aufzunehmen, die an diesem Gute und an den beiden andern Gütern daselbst,ingleichen an den Oberheldrungenschen Zinsen nach Befinden auch die an dem AmteLeinungen mir zuständigen Antheile den Darleihern zu verpfänden, und in Eintragungder dargeliehenen Summen auf die Namen meiner Gläubiger in die anzulegendenHypothekenbücher anzutragen, den Bcsitztitcl an genannten Gütern und Zinsen für michmit zu berichtigen, über die angemeldeten Realbeschwerdcn und Hypotheken mich ver-pflichtende Erklärungen abzugeben, Geld und Geldeswerth aus gerichtlichen Oepositisoder sonst zu erheben, darüber an meiner Statt zu quittiren, meine Auseinandersetzungmit den resp. Erben meines im Eingange genannten verstorbenen ältesten Bruders zubewirken, und überhaupt alles und jedes zu thun, was ich selbst zu thun und zu ver-richten hätte, inmaßen ich zu ihm das Vertrauen hege, daß er mein wahres Beste in Obachtzu nehmen, sich angelegen sein lassen werde. Er soll auch Macht haben, diese Vollmachtauf andere überzutragen. Ich werde das, was er oder seine Substituten in Folge dieser

General-Vollmacht

verabhandeln, als von mir selbst verabhandelt, ansehen, und ihn und sie deshalb gegenJedermann vertreten, auch wegen der für mich zu machenden oder schon gemachten Aus-lagen entschädigen. Urkundlich habe ich mich eigenhändig unterzeichnet, und will michzu dem Inhalte und zu meiner Unterschrift vor Gericht bekennen. So geschehen zuLt. 8ervnn Brünes, Oktober den 4ten 1823.

Griyst AUirerkt Frkr. von Eberotei»,(D. 8.) Königl. Großbritannischcr Kapitänund Obrist-Lieutn. zc.

(D. 8.) Vu: I-e nataire rapnl n 8t. 8ervnn. D. Mlupert.

Domain ?. Nulleux, eiere cke natnirs t. teinoin Vpöe liuenille Gammis.

Nous Nnire cke ig. Vilie cke snint 8ervnn, Elist lieu cke Ennton nn ckepnrtementck'IIle et Vilnius eertilians gue Nr. kernst Ulbert iZoran ck'Kbersteinuntit cke vrescke en Luxe, cksmeurant en eette Ville, s'est präsente ckevnntnaus et nun» n ckeelnre nvaü' si^ne In präsente praourntivn et ennpprouver ie eontenu cknns son entier.bin Nniris Ie guntre Oetobre 1823.

8.) Dour Ie Nnire: X. Lanvaxe, nckj.