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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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führte ihn im Erfolg auf die Idee, Horla. und den Antheil von andern Besitzungen inWestphalen an die älteste Baroneß Tochter zu verkaufen, wobei jedoch die Absicht dahinging, daß die Käuferin das bürgerliche Eigenthum erlange, das nutzbare Eigenthum aberbei sämtlichen Geschwistern verbleiben soll, und so entstand der Ihnen bekannt gewordeneKontrakt. Daß Ew. Hoch- und Wohlgeboren aus Fürsorge für die Herrn bei

der wcstphälischen Behörde diesen Kauf widersprochen, konnte mich nicht befremden, dadie nähern Verhältnisse Ihnen nicht bekannt waren, nach welchen sämtliche Geschwisterdes Hrn. Bruder gleiche Rechte haben und behalten sollen und die Käuferin keinen Vorzugim mindesten von ihm hätte. Es zeigt sich jetzt, daß der Herr Hofrath allerdings Rechthatte, wenn er wünschte, daß Horla einen Civilbesitzer haben sollte, denn da jetzt dieandcrweite Verpachtung nöthig war, so wird dieses Geschäft gar sehr erleichtert, wannnun eine majorenne Verpachten» ist, und es nicht die Eoneurrsn? aller Erben und derzum Thcil sie vertretende Alters- und Abwesenheits-Vormünder bedarf. Hierbei steht mirder von Ew. Hoch- und Wohlgeboren . . . kundig gemachte Widerspruch entgegen, undda Sie hierbei lediglich den Vorthcil der Herrn Xsvous beabsichtigten, so kann ich auchkeiueu Augenblick bezweifeln, daß Sie dem Widerspruch entsagen werden, da die Fort-setzung desselben den Mvsus nachtheilig sein würde, um so mehr, da es wohl gar ge-schehen könnte, daß, wenn es bei dein Kauf nicht verbliebe, Fragen aufgeworfen werdenkönnten, Ivo dann die abwesenden Brüder, die nicht in preußischen Diensten sind, sichbefinden, und ob nicht den in preußischen und österreichischen Diensten stehenden Brüdernaufzulegen, in Westphalen ihren bleibenden Wohnsitz zu nehmen, und Fragen dieser Artmüssen uothwcudig möglichst vermieden werden. Haben Sie also ja die Gewogenheit,den Widerspruch gegen den eingereichten Kauf bald wieder zurück zu nehmen und dieFrau Hofräthin davon zu benachrichtigen, damit auch alles ferner Nöthige besorgt werdenkönne. — Da der Wunsch sämtlicher Erben und auch der Frau Hofräthin sehnlichstdarauf gerichtet ist, die mehrjährige Differenz zwischen Ew. Hoch- und Wohlgeb. und demHerrn Hofrath zu beseitigen, so können Sie versichert sein, daß man gewiß alles anwendenund aufbieten wird, um jenes unangenehme Verhältnis aufzuheben. Im vollkommenstenRespekt und mit der aufrichtigsten Hochachtung werde ich stets verbleiben Ew. Hoch- undWohlgcboren GiMllMck.

A» den Herr» 4«Ivaeat und Gerichts-Direetor vemelius zu Sangerliausen.

Indem ich mich Ew. Wohlgcboren für die vielen Bemühungen, unter denen Siedas Pachtgeschäfte zu stände gebracht haben, dankbar verpflichtet fühle, übersende ich den-selben den darüber ausgefertigten Eout.ra.et in zwei Exemplaren von mir und meinerHrn. Geschlechtsvormündcr, zu deren Legitimation ich das Euratorium beifüge, Namensunterschriftlich vollzogen und besiegelt, nebst dem Protokoll über die Übergabe des Pachtsvon der Gemeinde zu Horla, beiliegend zurück, und bemerke nun noch ohnmaßgeblichdabei, daß, soviel die in § 1 bedungene Gewährleistung für die Geld- und Gctreidezinsenanbelangt, diese doch wohl nur nach der und nicht nach der Bonität zu ver-stehen ist, da hierbei alles auf die zeitige Einklaguug dieser Zinsen ankommt, und dieBonität derselben, dafcrn sie nicht zu gehöriger Zeit abgeführet werden, vielleicht durchNachsichts-Erthcilung ohne mein Verschulden gefährdet werden könnte. Auch dürften uckH 15 die Art der Fische, mit welchen der Teich zu besetzen ist, und wovon bei Beendi-gung des Pachtes 2 Eont.nsr ohnentgeltlich zurück zu lassen sind, zu benennen sein.Haben Sie daher die Gewogenheit, hierüber mit dem Herrn Amtsvcrwalter John, demich mich hiermit bestens empfehle, zu oommunioiron und sich mit selbigen über eine der-gestaltige Abänderung des Eontruets, entweder mittelst eines kleinen Nachtrags zur Er-läuterung oder eines Bekenntnisses, zu vereinigen. Anlangend die mit 400 Thlr. zubestellende Eaution, so der Hr. Amtsvcrwalter immobiliarisch durch Verpfändung seinerGrundstücke in Sangcrhauscn zu leisten versprochen, so habe ich zwar dagegen etwas nichtzu erinnern; ich muß jedoch dabei voraussetzen, daß mir deshalb eine ausdrückliche Hypothek,womöglich die erste, an sothanen Grundstücken konstituirt, und von der Obrigkeit attestiretwerde, daß ihr eine darauf haftende stillschweigende Hypothek nicht bekannt sei. Ichmöchte dem Hrn. Amtsverwalter nicht gern hierdurch lästig werden, dahcro erwähne ich

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